Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2019 - 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  008. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö beschließend 3.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen.

Datenstand vom 29.10.2020 10:22 Uhr