Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Holzmanufaktur" Greuter Straße 8, Gemarkung Horgau Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  106. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Horgau „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8, Gemarkung Horgauergreut im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Das Ingenieurbüro OPLA informiert mit Mail vom 21.11.2024 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8, Gemarkung Horgauergreut der Gemeinde Horgau im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 26.11.2024 zu.

Im Süden des Ortsteils Horgauergreut wird seit Jahrzehnten eine Schreinerei (Familienbetrieb) betrieben. Die Betriebsabläufe werden durch die geringe Werkstattfläche erschwert. Durch eine Erweiterung der Werkstatt- und Lagerräume möchte sich der Betrieb zukunfts- und wettbewerbsfähig aufstellen. 
Die Gemeinde Horgau begrüßt dieses Vorhaben und möchten den Inhaber der Schreinerei durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unterstützen, wodurch auch die städtebauliche Ordnung gesichert werden soll. 
Das Plangebiet befindet sich zwar im Innenbereich, die geplante Erweiterung wäre jedoch aufgrund der Lärmthematik an diesem Standort nach § 34 BauGB nicht zulässig. Deswegen sollen die Lärmemissionen und Lärmimmissionen bereits auf Bebauungsplanebene untersucht und die entsprechenden Festsetzungen getroffen werden, um auch zukünftig die Verträglichkeit der Schreinerei mit den Nutzungen der Umgebung zu gewährleisten. 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 5.426 qm. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Kläranlage) wurden keine Bedenken gegen den Bebauungsplan geäußert.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan   „Holzmanufaktur“ Greuter Straße 8, Gemarkung Horgauergreut beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 03.02.2025 11:55 Uhr