Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:
Genehmigungsfreisteller Nutzungsänderung Werkstatt und Wohnung im EG in Büroräume,
energetische Sanierung des Bestandsgebäudes, Erneuerung Dachstuhl, Am Sonnwiesgraben
Mögliche Flüchtlingsunterkunft an der Reiter Alm
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass auf Anfrage der Gemeinde Herr Regierungspräsident Dr. Konrad Schober mit Schreiben vom 15. November 2024 bestätigt hat, dass die Regierung hinsichtlich einer möglichen Flüchtlingsunterkunft an der Reiter Alm in regelmäßigem Austausch mit dem Eigentümer des Objektes steht. Das Objekt wurde auch bereits von der Regierung vor Ort besichtigt. Der Eigentümer wurde gebeten, weitere -insbesondere baurechtliche- Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinde hat daraufhin mit Schreiben vom 25.11.2024 gebeten, dass die Gemeinde über den weiteren Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten wird, da dies für die weiteren Überlegungen und Planungen der Gemeinde essentiell ist und die Ainringer Bürger durch die Gemeinde informiert werden sollen.
Insbesondere wurde zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten:
- Mit welcher Anzahl an Flüchtlingen oder Asylsuchenden wird geplant?
- Für welchen Zeitraum wird das Objekt evtl. angemietet?
- Handelt es sich um eine Erstaufnahmestelle oder eine Flüchtlingsunterkunft?
- Das Objekt ist sehr abgelegen und hat keine Verkehrsanbindung durch ÖPNV. Wie wird die Verpflegung der Personen sichergestellt und wer betreut die Personen vor Ort? Auch ist in diesem Ortsteil weder ein Kindergarten noch eine Schule erreichbar (wobei wir in unseren aktuellen Einrichtungen auch aktuell keine freien Kapazitäten haben). Auch die ärztliche Versorgung scheint nicht gesichert.
Eine Antwort auf diese Anfrage steht noch aus. Die Gemeinde wird weiter informieren.