Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr- Entschädigungssatzung- FwES)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 09.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die bestehende Entschädigungssatzung wurde vom Gemeinderat im Juni 1991 beschlossen. Die letzte Änderung der Entschädigungssatzung wurde am 19.02.2018 beschlossen und trat am 01. März 2018 in Kraft, wobei hier die Grundstrukturen aus dem Jahr 1991 beibehalten worden sind. Es wurden lediglich die bestehenden Entschädigungssätze angepasst. Die Entschädigungssatzung wird durch die Neufassung an den aktuellen Rechtsstand angepasst. Eine Neufassung ist u.a. auch wegen steuerrechtlicher Behandlung von Auslagenersatz und Verdienstausfallentschädigung notwendig. Die Satzung orientiert sich an den Empfehlungen des Gemeindetages und des Landesfeuerwehrverbandes. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Anpassung der Entschädigungsstruktur ist zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements geboten. 
Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung steigen die für die Kalkulation des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze nach der Feuerwehr- Kostenersatz- Satzung herangezogenen Personalkosten. Die dadurch notwendige Neukalkulation des Kostenersatzes erfolgt derzeit und soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates beschlossen werden. 

Bei der Freiwilligen Feuerwehr wurde ein Arbeitsausschuss gebildet, um Vorschläge über die Höhe der Entschädigung und Zuschüsse zu Erarbeiten. In der Sitzung des Gesamtausschusses am 18.11.2024 wurde zusammen mit der Verwaltung über eine Änderung der Entschädigungssatzung und eine angemessene Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage diskutiert. Der Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hat in dieser Sitzung die Erhöhung der Entschädigung einstimmig an den Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen.

Im Folgenden sind die seitherigen und die neuen Aufwandsentschädigungssätze gegenübergestellt. Als Grundlage für den Vergleich wurden bei den Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit das Haushaltsjahr 2023 herangezogen. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungssätze führt zu den nachfolgend dargestellten Mehrausgaben:

Aufwendungen Einsätze, Brandfälle
Es wurden die Auszahlungen an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Jahr 2023 zugrunde gelegt und durch den Stundensatz von bisher 11,00 € dividiert. Das ergibt eine Einsatzzeit von insgesamt 1.469 Stunden im Jahr 2023.

Ausgaben nach den seitherigen Beträgen                16.159,00 €
Ausgaben nach den neuen Beträgen                        20.566,00 €
Mehrausgaben                                                4.407,00 €

Der Arbeitsausschuss hatte eine einmalige Pauschale je Alarmierung in Höhe von 10,00 €, um insbesondere bei kurzen Einsätzen einen Ausgleich für die entstandenen Auslagen zu schaffen, vorgeschlagen. Bei 61 Einsätzen im Jahr 2023 mit einer durchschnittlichen Mannschaftsstärke von 12 Personen hätte dies zu Mehrkosten in Höhe von 7.320,00 € geführt. Verwaltung und Gesamtausschuss konnten sich darauf verständigen, im Hinblick auf die deutlichen Mehrausgaben auf die Einführung dieser Einsatzpauschale zu verzichten.

Aufwendungen zusätzliche Entschädigungen (Kommandantenentschädigung)
Die Auszahlungen an Funktionsträger im Jahr 2023 wurden bei der Gegenüberstellung zugrunde gelegt.

Ausgaben 2023                                                4.272,00 €
Ausgaben nach den neuen/ zusätzlichen Beträgen        9.970,00 €
Mehrausgaben                                                5.698,00 €

Aufwendungen zusätzliche Entschädigungen (Gerätewart, Kleiderwart, Funkwart, EDV- Beauftragter)
In der Satzung von 1991 waren lediglich die Stundensätze für die Atemschutzwarte und die Gerätewarte aufgeführt. Die Kleiderwarte, die Funkwarte und die EDV- Beauftragten wurden bislang unter den Begriff Gerätewart subsumiert und somit ebenfalls mit einem Stundensatz von 11,00 € entschädigt. Der Arbeitsausschuss der Feuerwehr hat sich hier für eine klarstellende Formulierung ausgesprochen.

Bei der Ermittlung der Mehrausgaben wurden die Auszahlungen an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr für Gerätewart- und Atemschutzwarttätigkeiten zugrunde gelegt und durch den Stundensatz von bisher 11,00 € dividiert. Das ergibt eine Einsatzzeit von insgesamt 503 Stunden im Jahr 2023.

Ausgaben nach den bisherigen Beträgen                5.533,00 €
Ausgaben nach den neuen Beträgen                        6.539,00 €
Mehrausgaben                                                1.006,00 €

Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
Im Jahr 2023 haben 8 Feuerwehrangehörige den Truppmann- Lehrgang Teil 1, 5 Feuerwehrangehörige den Atemschutz- Lehrgang und 4 Feuerwehrangehörige den Maschinisten- Lehrgang besucht. Grundlage für den Vorschlag des Feuerwehrausschusses sind hierbei die vorgeschriebenen Unterrichtsstunden, weshalb auch nicht für alle Lehrgänge ein höherer Entschädigungsbetrag vorgeschlagen worden ist. Die Änderungen bei der Lehrgangspauschale führen zu Mehrausgaben in Höhe von 490,00 €.

Neu geregelt wird ebenfalls die Aufwandsentschädigung bei Aus- und Fortbildungslehrgängen. Der Entschädigungssatz wird von 11,00 € auf 13,00 € angepasst. Da diese Entschädigung nur in Einzelfällen auftreten, entstehen nur geringe Mehrausgaben.

Damit ergeben sich durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Zuschüsse voraussichtlich jährliche Mehrausgaben in Höhe von insgesamt ca. 11.601,00 €. 
Die Entschädigungssätze anderer Kommunen wurden zum Vergleich herangezogen. Eine direkte Vergleichbarkeit ist nicht bei allen Entschädigungssätzen möglich, da diese teilweise nach anderer zeitlicher Staffelung berechnet oder verknüpft mit weiteren Beträgen gewährt werden.

In Anbetracht der zuletzt im Jahr 2018 festgesetzten Entschädigungssätze werden die vorgeschlagenen neuen Entschädigungssätze, auch im Vergleich mit anderen Kommunen und zur Stärkung des Ehrenamts, als angemessen angesehen. 

Beschlussempfehlung

  1. Der Höhe der Entschädigungssätze und Zuschüsse wird zugestimmt.

  1. Der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr- Entschädigungssatzung FwES) wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf zugestimmt.

Beschluss

  1. Der Höhe der Entschädigungssätze und Zuschüsse wird zugestimmt.

  1. Der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr- Entschädigungssatzung FwES) wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
2024-11-18: Neufassung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2025 13:44 Uhr