Änderung der Sportförderrichtlinien - Abschnitt E (Fördermittel für internationale Jugendbegegnungen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.09.2017 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

In den Jugendförderrichtlinien wurden auch die Fördermittel für internationale Jugendbegegnungen geregelt. Abschnitt E der Sportförderrichtlinien soll nach Vorschlag der Verwaltung entsprechend angepasst werden.

Beschluss

Abschnitt E der Sportförderrichtlinien (Fördermittel für internationale Jugendbegegnungen) erhält folgende Fassung:

§ 1 Förderzweck

Die Gemeinde Allershausen stellt im Rahmen ihrer Finanzkraft zur Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen der Sportvereine Haushaltsmittel für die Bezuschussung zur Verfügung.


§ 2 Fördervoraussetzung

Förderungsvoraussetzung sind die Bestimmungen gemäß B. § 2


§ 3 Förderhöhe

(1)        Die Höhe des Zuschusses für internationale Jugendbegegnungen beträgt 6,00 € pro Tag und je Teilnehmer gemäß B. § 2 dieser Richtlinien. An - und Abreise zählen als ein Tag.

(2)        Bei dem in Abs. 1 genannten Zuschussbetrag je Tag handelt sich um einen Höchstsatz, der je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Einzelfall auch gekürzt werden kann.


§ 4 Antragstellung

(1)        Der Antrag zur Förderung ist schriftlich durch die Sportvereine bis zum 31.12. des Jahres für das kommende Haushaltsjahr zur stellen.

(2)        Dem Antrag sind beizufügen:
a)        eine Ausschreibung bzw. Einladung,
b)        ein Programm mit zeitlichem und inhaltlichem Ablauf,
c)        die voraussichtliche Teilnehmerzahl,
d)        die kalkulierten Kosten und
e)        die zu erwartenden Förderungsmittel (Staats-, Kreiszuschüsse, Zuschüsse von Sportverbänden etc.).


§ 5 Bewilligung und Auszahlung

Spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme muss der Antragsteller der Gemeinde vorlegen:
a)        eine Liste der Teilnehmer/Innen (vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
b)        eine genaue Kostenaufstellung (Einnahmen - Ausgabenübersicht)
c)        kurzer Bericht über den tatsächlichen Verlauf der Maßnahme

Aufgrund der vorgelegten Abrechnung wird dann der in Aussicht gestellte Zuschuss in endgültiger Höhe festgesetzt und ausbezahlt.

Die Änderung gilt mit der heutigen Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr