Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten vom 06.09.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es handelt sich um eine B-Planänderung auf dem Gebiet eines bereits bestehenden Bebauungsplanes. Die Urfassung ist aus dem Jahr 2004. Es sollen nun 4 Mehrfamilienwohnhäusern mit je 6 WE und Stellplätze verwirklicht werden.
Der Gemeinde Allershausen sind, laut Begründung zum B-Plan keine Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen bekannt.
Eine Eintragung im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising liegt derzeit ebenfalls nicht vor. Dies ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer tatsächlichen Altlastenfreiheit, sondern besagt nur, dass dem Landratsamt Freising bisher keine schädlichen Bodenverunreinigungen oder Altlasten gemeldet wurden.
Die Gemeinde Allershausen hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens dafür zu sorgen, dass die künftigen Bewohner gesunde Wohnverhältnisse vorfinden. Es ist daher insbesondere darauf zu achten, dass die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete eingehalten werden.
Für den Fall, dass im Rahmen von Baugrunduntersuchungen oder erst bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden sollten, ist das
Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich zu verständigen.
Es ist dann dafür Sorge zu tragen, dass bei belasteten Böden die Separierung, Untersuchung auf entsprechende Parameter nach den Bodenschutzgesetzen, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt.
Die Nachweise sind dem Landratsamt Freising unaufgefordert vorzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt den Einwendungen, diese sind in den Bebauungsplan und in die Begründung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr