Änderung des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld II"
Weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld II“ wurde vom Gemeinderat im Februar 2018 beschlossen. Auf den betroffenen Grundstücken soll dadurch die Schaffung von je 6 Wohneinheiten (bisher 4) in 4 Gebäuden ermöglicht werden.
Im Juli 2018 erfolgte der Billigungsbeschluss der Bebauungsplanänderung mit anschließender Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bei Behandlung der Einwände im Gemeinderat im Dezember 2018 kam die Forderung nach Tiefgaragenstellplätzen auf.
Der Antragsteller ist nach eigener Aussage nicht bereit, Tiefgaragenstellplätze zu errichten. Begründet wird dies durch die entstehenden Mehrkosten und die wegfallende Flexibilität, die Gebäude nach und nach zu Errichten.
Seit dem wurde das Änderungsverfahren nicht mehr weitergetrieben und ruht. Nun soll entschieden werden, ob – und mit welcher Form der Stellplätze – das Verfahren weitergetrieben werden oder ob es beendet werden soll.
Diskussionsverlauf
Nach längerer Diskussion spricht sich das Gremium für die Einstellung des Änderungsverfahrens aus. Dadurch bleibt es bei den im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten 4 Gebäuden mit je 4 Wohneinheiten.
GR Mück bietet an, dass sich der Beirat Verkehr und Gewerbe mit den Thematiken Stellplatzsatzung und Tiefgaragenpflicht auseinandersetzt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat hält am Beschluss fest, dass 6 Wohneinheiten je Gebäude nur bei Errichtung einer Tiefgarage geschaffen werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
Beschluss 2
Die Gemeinde Allershausen wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eggenberger Feld II“ nicht weiter betreiben und stellt das Änderungsverfahren ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Datenstand vom 15.03.2021 12:27 Uhr