Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Freisinger Straße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als MD-Gebiet (Dorfgebiet) festgesetzt.
Mit Antrag auf Baugenehmigung wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport beantragt.
Die Maße des Einfamilienhauses betragen 9,50 m x 11,00 m. Errichtet werden soll ein EG und OG bei einer Satteldachausführung mit 30° Grad Dachneigung.
Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung von der Baugrenze notwendig. Diese wird durch die Antragsteller wie folgt begründet.
„Das Grundstück wurde nachträglich geteilt. Damit wir die Abstandsflächen einhalten und das Grundstück besser nutzen können, bitten wir, die Überschreitung der Baugrenze im Süden sowie im Westen zuzulassen.“
Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Befreiung zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Auf dem Baugrundstück werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen befahrbar hergestellt.
Aktuell ist das Baugrundstück nicht erschlossen. Eine gesicherte Erschließung hierzu kann aber hergestellt werden. Hierzu ist ein ordnungsgemäßer Entwässerungsplan vorzulegen.
Für die Zufahrt zum Baugrundstück ist eine Grunddienstbarkeit vorzulegen in der Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht entsprechend geregelt ist.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.