Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 9/5 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.08.2023 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Freisinger Straße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als MD-Gebiet (Dorfgebiet) festgesetzt.

Mit Antrag auf Baugenehmigung wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport beantragt.
Die Maße des Einfamilienhauses betragen 9,50 m x 11,00 m. Errichtet werden soll ein EG und OG bei einer Satteldachausführung mit 30° Grad Dachneigung.

Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung von der Baugrenze notwendig. Diese wird durch die Antragsteller wie folgt begründet.
„Das Grundstück wurde nachträglich geteilt. Damit wir die Abstandsflächen einhalten und das Grundstück besser nutzen können, bitten wir, die Überschreitung der Baugrenze im Süden sowie im Westen zuzulassen.“

Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Befreiung zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.

Auf dem Baugrundstück werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen befahrbar hergestellt.

Aktuell ist das Baugrundstück nicht erschlossen. Eine gesicherte Erschließung hierzu kann aber hergestellt werden. Hierzu ist ein ordnungsgemäßer Entwässerungsplan vorzulegen.

Für die Zufahrt zum Baugrundstück ist eine Grunddienstbarkeit vorzulegen in der Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht entsprechend geregelt ist.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich Baugrenze gemäß Nr. 3.1 des Bebauungsplanes „Freisinger Straße“ wird zugestimmt. Für die Erteilung der Baugenehmigung durch das Landratsamt Freising ist durch die Antragsteller die gesicherte Erschließung für Wasser-/Kanal- und Straße vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2023 12:28 Uhr