Neubau von Betriebs- und Wohngebäuden im Zuge einer Hofaussiedlung; Hauptstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 34. Sitzung des Marktgemeinderates 15.11.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich

Beantragt werden zwei Hallen und, ein Betriebsleiterwohnhaus mit Bürotrakt und Altenteilerhaus.

Halle 1: 
Halle 1 soll im Westen des Grundstücks errichtet werden. Geplant ist eine Maschinen- und Traktorhalle, ein Getreide- und Maisflachlager, zwei Trocknungsbox für Agrargüter sowie eine Holzverstromungsanlage. Diese Halle soll 40 m lang und 24,30 m breit werden. Die Wandhöhe soll 6,15 m betragen. Die Firsthöhe ist mit fast 10 m geplant. Als Dachform soll ein Satteldach mit einer Neigung von 15° entstehen. An der Ostseite ist ein Dachüberstand von 4,00 m geplant. 

Halle 2:
Halle 2 soll direkt an den bestehenden Hofladen angebaut werden. Geplant ist ein Brennerei- u. Maischeraum, ein Lager mit Vorbereitungsmöglichkeiten für den Hofladen, eine Wildkammer mit Zerwirkraum und Kühlung, eine Lagerfläche für Leergut und Recycling und eine Unterkunft für 2 Saisonarbeiter. Diese Halle soll 30 m lang und 7,85 m breit werden. Die Wandhöhe soll im Westen ca. 3 m betragen, im Osten 4,14 m. Die Firsthöhe ist mit 5,46 m geplant. Als Dachform soll ein asymmetrisches Satteldach mit einer Neigung von 18° entstehen. An der Ostseite ist ein Dachüberstand von ca. 2,00 m vorgesehen. 

Betriebsleiterwohnhaus:
Das Betriebsleiterwohnhaus soll 17,49 m lang und 11,86 m breit werden. Westlich angrenzend soll die Garage mit Abstellraum Ihren Platz finden. Die Wandhöhe soll 7,25 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 45° geplant. Im Süden ist ein Zwerchgiebel geplant. Dieser soll eine 3 m tiefe Überdachung des Eingangsbereiches und ebenfalls einen Balkon im 1. OG schaffen.

Bürotrakt:
Der Bürotrakt soll östlich an das Betriebsleiterwohnhaus angebaut werden und soll je ein Büro für Betriebsleiter und Altenteil sowie ein Besprechungsraum mit Empfang erhalten. Dieser Gebäudeteil soll 20,31 m lang und 6,86 m breit werden. Die Wandhöhe ist mit 3,00 m geplant. Als Dachform ist ebenfalls das Satteldach mit einer Neigung von 22° geplant.

Altenteilerhaus:
Nach Norden, angrenzend an den Bürotrakt, erstreckt sich das geplante Altenteilerhaus. Es soll am der breitesten Stelle 17,99 m breit, die Breite soll sich durch die U-Form des Baukörpers auf 12,81 m verringern. Die Länge soll insgesamt 21,98 m betragen. Östlich angrenzend an den Baukörper soll die Garage mit Abstellfläche und Technikraum errichtet werden. Die Wandhöhe des Altenteilerhauses soll 4 m betragen. Als Dachform ist ebenfalls ein Satteldach mit einer Neigung von 22° geplant.

Die Stellplätze für das Betriebsleiterwohnhaus, das Altenteilerhaus und den Bürotrakt sind nachgewiesen. Die erforderlichen 2 Stellplätze für die Saisonarbeiter-Unterkunft fehlen.

Nachbarunterschriften sind vorhanden, allerdings handelt es sich hierbei jeweils um den Antragsteller selbst.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Privilegierung gem. §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt vor. Bereits im Jahr 2020 wurde ein Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur teilweisen Aussiedlung gestellt, auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.11.2020 wird verwiesen. Dieser Bauantrag liegt bereits genehmigt vor, eine Privilegierung muss somit vorhanden gewesen sein.
Die Privilegierung wird final vom Landratsamt Landshut zusammen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geprüft. Neben dem Betriebsleiterwohnhaus und dem Austragshaus/Altenteilerhaus ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt die Unterkunft für die Saisonarbeiter in jedem Fall als gesonderte Wohneinheit zu sehen. In einem Auszug aus dem Bay. Ministerialblatt mit Bekanntmachungen des Ministeriums zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist erläutert, dass es bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich ist, neben Betriebsleiter- und Austragswohnhäusern auch Unterkünfte für Saisonarbeiter zu errichten. Allerdings ist vorab zu prüfen, ob alternative Unterbringungsmöglichkeiten bestehen. Hier sieht die Verwaltung durchaus andere Möglichkeiten. Beispielsweise auf der, nach der Aussiedlung, alten Hofstelle im Ortskern. Ob diese Unterkünfte tatsächlich für den Betrieb erforderlich sind und diesem dienen wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beurteilt. Als Marktgemeinde darf nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden, diese ist gemäß §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorhanden. Es sind noch die 2 fehlenden Stellplätze nachzuweisen.  

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Einreichung des Stellplatznachweises kann der Antrag an das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Einreichung des Stellplatznachweises kann der Antrag an das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.01.2023 16:35 Uhr