Vorgezogene Informationen zum Thema Freiflächenfotovoltaikanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Für die nachstehenden Standorte sind die Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Die Anlagen sind ganz überwiegend im Betrieb.

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von 
Arnberg
8,44
0,11

südlich von
 Lichtenberg
3,68
0,05

südlich von 
Lichtenberg, 1. Änderung
1,42
0,02

nordwestlich von Deutenhofen
1,37
0,02

nördlich von 
Rudersberg
9,05
0,12

südöstlich von Kiemertshofen
10,68
0,14
54,10
östlich von
Pfaffenhofen
7,76
0,10
43,70
südlich von
Arnberg, 1. Erweiterung
14,26
0,19
47,40

Gesamt


56,66

0,75



Für den nachstehenden Standort liegt im Flächennutzungsplanverfahren 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Überarbeitungsbereich II „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg“ – 2. Änderung der Änderungsbeschluss und im Bebauungsplanverfahren Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg“, 2. Änderung der Satzungsbeschluss vor. Es ist aktuell keine Beschlussfassung erforderlich.

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von 
Lichtenberg, 2. Änderung

2,86

0,04





Für den nachstehenden Standort liegt im Flächennutzungsplanverfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 7. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlage und Gewerbefläche westlich von Wollomoos – Am Weinberg“ der Änderungsbeschluss und im Bebauungsplanverfahren „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wollomoos Nr. 13 Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage und Gewerbefläche westlich von Wollomoos – Am Weinberg“ der Aufstellungsbeschluss vor. Es ist aktuell keine Beschlussfassung erforderlich.

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
westlich von
Wollomoos – Am Weinberg
ca. 10,00
0,13
51,36


Für den nachstehenden Standort liegt im Flächennutzungsplanverfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 5. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen östlich von Pfaffenhofen und südlich von Halmsried“ der Änderungsbeschluss vor. 

Für das noch ausstehende Bebauungsplanverfahren Halmsried Nr. 1 „Sondergebiete Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Halmsried“ sollen die Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen (vgl. TOP 6):

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von
Halmsried
4,44
0,06
49,60


Bei den nachstehenden Standorten haben die Grundstückseigentümer kein Interesse mehr an der Fortführung der Verfahren. Es wird vorgeschlagen im jeweiligen Flächennutzungsplanverfahren den Änderungsbeschluss aufzuheben (TOP 7 und 12) und in den Bebauungsplanverfahren die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse aufzuheben (TOP 8, 9 und 10).

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südwestlich von Hohenzell – 
Maureräcker

7,29

0,10

53,00
südlich von 
Teufelsberg - Kreuzbreite

6,25

0,08

52,00
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld

7,51

0,10

48,39








Beim nachstehenden Standort hat der Grundstückseigentümer kein Interesse mehr an der Fortführung des Verfahren. Es wird vorgeschlagen den Absichtsbeschluss aufzuheben (TOP 11).

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südöstlich von Halmsried
2,18
0,03
53,36


Für den nachstehenden Standord liegt ein sog. LOI zugunsten der Bürgerenergiegenossenschaft vor. Es wird vorgeschlagen im Flächennutzungsplanverfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld für die beiden Flächen in Deutenhofen einen Beschluss zur Zusammenfassung in ein gemeinsames Verfahren zu fassen (TOP 12). 

Im zugehörigen Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“ werden derzeit keine Beschlüsse benötigt. 

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
nordöstlich von Deutenhofen – 
Am Brand

9,00

0,12

48,52


Für die nachstehenden Anträge liegt aufgrund der geringen Größe kein sog. LOI zugunsten der Bürgerenergiegenossenschaft vor. Es wird vorgeschlagen im Flächennutzungsplanverfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld für die beiden Flächen in Deutenhofen einen Beschluss zur Zusammenfassung in ein gemeinsames Verfahren zu fassen (TOP 12).

Im zugehörigen Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ werden derzeit keine Beschlüsse benötigt. 

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
nordwestlich von Deutenhofen, 
1. Änderung

0,97

0,01

51,49


Für die nachstehenden Standorte liegen sog. LOIs zugunsten der Bürgerenergiegenossenschaft vor. Es wird vorgeschlagen im Flächennutzungsplanverfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld diese und die beiden Flächen in Deutenhofen einen Beschluss zur Zusammenfassung in gemeinsames Verfahren zu fassen (TOP 12) und in den Bebauungsplanverfahren die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse zu fassen (TOP 13 und 14).

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld

6,97

0,09

50,59
südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker

ca. 4,3

0,07

53,41


Der nachstehende Standort wird derzeit in der weiteren Behandlung zurückgestellt:

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von 
Übelmanna
15,44
0,20
47,72


Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Datenstand vom 08.08.2024 07:14 Uhr