Ortsrandsatzung Unterzeitlbach „Südlich der Hauptstraße, Flurnummer 20/8“; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Dem Markt Altomünster liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ortsrandsatzung für die Bebauung eines Wohnhauses im Bereich der Hauptstraße in Unterzeitlbach (Flurnummer 20/8, Gemarkung Oberzeitlbach) vor.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind das vorgenannte Grundstück
und die benachbarten Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 20 und 16 als gemischte Baufläche dargestellt:
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Im Rahmen der vorgesehenen Überplanung wird hier eine Bebauung in zweiter Reihe wie auf den weiter östlichen Grundstücken ermöglicht.
Die Straßen- und leitungsgebundene Erschließung ist über das gemeindliche Grundstück Flurnummer 20/5 (= Zufahrt zum Pumpwerk) geplant.
Der Eigentümer des nächstöstlich gelegenen Grundstücks Flurnummer 16 hat derzeit kein Interesse an einer Überplanung.
Ein Ankauf des Marktes Altomünster nach den Regularien des Baulandmodells scheidet aufgrund der Eigenbedarfsregelung aus.
Beschluss
1.
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Der Markt Altomünster stellt für das Grundstück Flurnummern 20/8 und 20 Tfl. der Gemarkung Oberzeitlbach unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, eine Ortsrandsatzung auf.
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2.
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Die Ortsrandsatzung erhält die Bezeichnung Ortsrandsatzung Unterzeitlbach „Südlich der Hauptstraße, Flurnummer 20/8“.
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3.
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Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.
Datenstand vom 30.09.2016 11:14 Uhr