Einbau einer Heizungsanlage in das Dorfgemeinschaftshaus Thalhausen; Zuschussantrag des Bürgervereins Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Bürgerhaus Thalhausen wurde seit der Inbetriebnahme im Jahr 2006 im Bereich des Saals mit einer provisorischen Baustellenheizung - aufgestellt unter dem Vordach im Osten des Gebäudes - beheizt.

Diese Heizgerät ist nach Angabe des Bürgervereins irreparabel defekt und muss durch eine neue, "richtige" Erstinstallation eines Heizautomaten (, der in der Funktionsweise dem bisherigen Gerät entspricht, jedoch jetzt innerhalb des Gebäudes) ersetzt werden.

Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung von Vereinsmitgliedern) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 7.000,- € geschätzt.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.

Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":
       7.000,- € x 20% = 1.400,- €                Maximalförderbetrag: 1.600,- €

Beschluss

1.        Die vorgestellte Investition wird als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.

2.        Es ist förderunschädlich, dass nach Rücksprache mit dem Ersten Bürgermeister aufgrund der kalten Jahreszeit der Heizautomat bereits bestellt wurde.

3.        Die Bürgerverein Thalhausen erhält für den Einbau einer Heizungsanlage in das Dorfgemeinschaftshaus Thalhausen eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.6 00,- €.

4.        Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2017 08:18 Uhr