Förderung von Maßnahmen an kirchlichen Objekten; Neuausrichtung der Förderpraxis
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die örtlichen Kirchenstiftungen stellten in den letzten Jahren als Eigentümer der kirchlichen Liegenschaften regelmäßig Anträge auf finanzielle Unterstützung beim Markt Altomünster.
Auffällig oft beteiligt sich das Ordinariat als „übergeordnete Instanz“ der örtlichen Kirchenstiftungen finanziell nicht an den beim Markt beantragten Maßnahmen.
In Anbetracht der knapper werdenden Finanzen auf gemeindlicher Ebene, wird vorgeschlagen von der pauschalen Förderung in Höhe von 20% abzusehen und die Förderpraxis neu auszurichten:
Fördergegenstand
- Gefördert werden Maßnahmen
- an ortsbildprägenden Gebäuden
- Maßnahmen an Außenfassaden
Nicht gefördert werden Maßnahmen
- an Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenständen
- an Innenfassaden
- im Zusammenhang mit der Verbesserung der statischen Gegebenheiten
Förderquote:
- 10% der förderfähigen Kosten, wenn das Ordinariat mit fördert. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,- € je förderfähiger Maßnahme.
- 5% der förderfähigen Kosten, wenn das Ordinariat nicht mitfördert. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000,- € je förderfähiger Maßnahme.
Die Neuausrichtung der Förderpraxis betrifft alle Anträge, die nach dem 28.01.2025 eingehen.
Weiterhin ist - wie bisher - zu beachten:
- Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Markt Altomünster über den Antrag auf eine mögliche Förderung entschieden hat.
- Die förderfähigen Kosten richten sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil des Antragstellers und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien (inkl. Mehrwertsteuer) unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
- Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
- Die Abrechnungsunterlagen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Beschluss
Die Förderpraxis wird - wie oben beschrieben - neu ausgerichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2025 06:55 Uhr