Bebauungsplan Wollomoos Nr. 9 "Östlich der Weilach- und Gartenstraße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster sieht in Wollomoos die Bereiche S 4.3 und S 4.4 für die Realisierung von Wohnbauland vor:







Vorrangiges Ziel ist es, diese beiden Planbereiche in einem gemeinsamen Bebauungsplan zu entwickeln.


In einer intensiven Phase der Information wurden die Grundstückseigentümer in Gemeinschaftsveranstaltungen und Einzelgesprächen über die Planungsabsichten des Marktes Altomünster unterrichtet und über die Anwendung des Baulandmodells, das Erschließungskonzept und die zu erwartenden Kosten informiert.

Eine im Plangebiet 2 noch zu regelnde privatrechtliche Angelegenheit kann aus heutiger Sicht nicht auf absehbare Zeit gelöst werden.

Von Seiten der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen,
-        eine Überplanung des Plangebiets 2 derzeit vollständig zurückzustellen.
       (Anmerkung:
       Von einer teilweisen Überplanung des Plangebiets 2 - z.B. in den "Randbereichen" entlang bestehender Straßen - wird abgeraten, da für eine spätere weitere Entwicklung der Fläche S 4.3 im Umfang des Flächennutzungsplanes aufgrund der dann vorhandenen Bestandsgebäude deutliche Schwierigkeiten erwartet werden.)
       und
-        ausschließlich für das Plangebiet 1 einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld über diese Absicht schriftlich informiert.

Das Grundstück Flurnummer 413, Gemarkung Wollomoos (Stand nach der Parzellierung) wird dem Markt Altomünster für die Errichtung der erforderlichen Lärmschutzeinrichtung und Ausgleichsmaßnahmen kostenlos überlassen. Für den verbleibenden Geltungsbereich ist aufgrund der Eigenbedarfsregelung ein Ankauf im Rahmen des Baulandmodells nur im Umfang von 22 m² möglich. Da für diesen Bereich aus heutiger Sicht keine Baulandumlegung erforderlich ist, macht ein Erwerb dieser geringfügigen Teilfläche keinen Sinn.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für
- das öffentliche Grundstück Flurnummer 414 Tfl. der Gemarkung Wollomoos
und
- die privaten Grundstücke Flurnummern 413, 413/2, 416/3, 413/4, 413/5, 415 Tfl, 415/1 und 415/2 der Gemarkung Wollomoos unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.

2.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 9 „Östlich der Weilach- und Gartenstraße“.

3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Büro Obeser beauftragt.

4.
Die vorgenannte Fläche in Höhe von 22 m² wird nicht angekauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 05.10.2017 10:30 Uhr