Teilflächennutzungsplan für Windkraftanlagen; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2011 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2011 wurde das Gutachten zur Standorteignung von Windkraftanlagen (WKA) im Landkreis Dachau vorgestellt.

Es wird vorgeschlagen als nächsten Schritt einen Teilflächennutzungsplan aufzustellen, da WKA generell privilegiert sind und diese ohne entsprechende Aussagen im Flächennutzungsplan i.d.R unter Abwägung der entgegenstehenden öffentlichen Belange (wie vor allem: Hervorrufen schädlicher Umwelteinwirkungen, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen) an jedem Standort errichtet werden können.

Das vorgenannte Gutachten ist jedoch für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für WKA nicht detailliert genug - dafür ist ein zusätzliches Gutachten erforderlich.

Zwischenzeitlich fanden Gespräche unter den Bürgermeistern des Landkreises Dachau, Vertretern des Landratsamtes und des Bayerischen Gemeindetages statt. Dabei waren sich fast alle Bürgermeister einig, gemeinsam einen Teilflächennutzungsplan aufzustellen, da nicht jede Gemeinde im Landkreis (genügend) geeignete Flächen für WKA aufgrund des vorgestellten Gutachtens nachweisen kann, ohne die Anforderungen an sinnvollen Mindestabstand zu Siedlungen oder an die zulässigen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Deshalb wurde vorgeschlagen, für den gesamten Landkreis einen entsprechenden Teilflächennutzungsplan für WKA aufzustellen. Nur Pfaffenhofen an der Glonn beteiligt sich wegen seiner exponierten Lage im Landkreis Dachau ggf. im Landkreis Fürstenfeldbruck oder Aichach/Friedberg.

Die beteiligten Gemeinden beabsichtigen das Büro Brugger als Planer für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen im Flächennutzungsplanverfahren zu beauftragen.

Der Kostenanteil für die vorbereitende Untersuchung zur Entwicklung von potentiellen Standorten für WKA wird für den Markt Altomünster auf ca. 9.500,- € geschätzt. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes können derzeit noch nicht angegeben werden.

Beschluss

Für das gesamte Gemeindegebiet stellt der Markt Altomünster einen gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen gemäß §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 b, 204 Abs. 1 Baugesetzbuch auf.

Der gemeinsame Teilflächennutzungsplan Windkraft wird zusammen mit der großen Kreisstadt Dachau, dem Markt Markt Indersdorf sowie den Gemeinden Bergkirchen, Erdweg, Haimhausen, Hebertshausen, Hilgertshausen-Tandern, Karlsfeld, Odelzhausen, Petershausen, Röhrmoos, Schwabhausen, Sulzemoos, Vierkirchen und Weichs aufgestellt.

Ziel ist es durch eine positive Planung von Windkraftanlagen eine räumliche Steuerung für das gesamte Planungsgebiet zu erreichen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch).

Wesentliches Element, um eine möglichst große Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erreichen, ist der transparente Umgang mit diesem Thema. Dazu kann eine Informationsveranstaltung und das Bereitstellen und Erläutern des Gutachtens sowie die Umsetzung einer sog. „Bürgerwindkraftanlage“ beitragen.

Folgende Fragen sind noch abzuklären:
-        Wie kann sichergestellt werden, dass auch auf Flächen, die nicht als mögliche Standorte für WKA im Flächennutzungsplan vorgesehen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Errichtung einer WKA diese trotzdem errichtet werden können?
-        Kann eine Gemeinde unabhängig von den anderen Gemeinden diesen Flächennutzungsplan alleine ändern?

Die Planung wird an das Büro Brugger vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0