Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 (Allgemeiner Bereich)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.06.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2011 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2010 die Jahresrechnungen 2006 bis 2009 und die Kasse des Marktes Altomünster geprüft und neben den allgemeinen Feststellungen die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom Dezember 2010 festgestellt:


Frühere Prüfungsfestellungen (TZ 1):

1.        Mieterhöhungen und Sicherheitsleistungen (Kautionen)
Bei Neuvermietungen werden lediglich nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen die Mieten an das ortsüblichen Mietniveau angepasst.
In den Mietverträgen ab Mitte 2010 werden entsprechende Sicherheitsleistungen (Kautionen) vereinbart.

2.        Bestandverzeichnisse am gemeindlichen Bauhof und Beschaffungs- und Bewirtschaftungsregelung
Da im Bauhof nur geringe Bestände an Verbrauchsmaterialien gelagert sind, erscheint ein detailliertes Bestandsverzeichnis zu den Betriebsvorräten nicht erforderlich.
Für die Ausstattung des Bauhofs mit „maschinentechnischen“ Gegenständen wird ein entsprechendes Bestandsverzeichnis angelegt und fortgeführt.
Regelungen zur Beschaffung und  Bewirtschaftung von Materialien bestehen derzeit nur in mündlicher, jedoch nicht in schriftlicher Form. Derzeit werden in der Regel zeitlich „aufschiebbare“ Beschaffungen ab 1000,- € schriftlich von der Verwaltung beauftragt.

3.        Ausbaubeitragssatzung
Die Thematik der gemeindlichen Eigenbeteiligung bei ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen (angeregt wurde eine Absenkung des gemeindlichen und damit eine Erhöhung des auf die Anlieger entfallenden Anteils) dem Gemeinderat in der Sitzung vom 02.10.2007 vorgelegt und von diesem nicht weiterverfolgt. Der Gemeinderat sieht auch weiterhin keine Notwendigkeit die Sätze für die gemeindliche Eigenbeteiligung zu ändern.

4.        Bestandsverzeichnis im Bereich der IT-Ausstattung
Die vorhandene Auflistung wird auch für den Bereich der Software entsprechend erweitert und aktualisiert.

5.        Freiwilliger Gastschulbeitrag
Die freiwilligen Gastschulbeiträge für die M-Klassen 7 bis 9 an den Schulverband Markt Indersdorf werden auch weiterhin entrichtet.


Neue Prüfungsfeststellungen (TZ 2 bis 12):

TZ 2/3/4 – Grundsteuer und Gewerbesteuer:

Die „Überwachung“ des Finanzamtes durch den Markt Altomünster, inwieweit die Einheitswerte zeitnah nach Abschluss von Baumaßnahmen vollständig neu zu veranlagen oder zu ändern sind, erscheint überzogen, da evtl. erforderliche Wertfortschreibungen nach dem Bewertungsgesetz ohne Kenntnis von Detailinformationen durch die Gemeindeverwaltung nur sehr schwer beurteilt werden können.
Die Veranlagung der Grundsteuer erfolgt weiterhin nach Vorlage der entsprechenden Bescheid-grundlage durch das Finanzamt.

In den einzelnen Fällen, in denen bereits Messbetragsbescheide vorlagen, jedoch noch keine Veranlagungen durchgeführt wurden, wurden noch während der Prüfung die Veranlagungsbescheide erstellt.
Künftig wird die Vollständigkeit der Veranlagungen durch entsprechende Auswertungen der EDV-Programme besser überwacht.


TZ 5/6/7 – Personalwesen:

Erschwerniszuschläge für Mitarbeiter am gemeindlichen Bauhof bzw. Klärwerk
Die pauschalen Erschwerniszuschläge werden in der bisherigen Form auch zukünftig ausbezahlt.

Abschiedsgeschenke an ausgeschiedene Mitarbeiter
Die in der Vergangenheit durchgeführte Praxis bei  der Verabschiedung von langjährigen Mitarbeitern wird künftig nicht mehr fortgesetzt.

Fehlerhafte Eingruppierung
Die beanstandete Eingruppierung wurde zwischenzeitlich durch eine tarifkonforme Höhergruppierung der betroffenen Mitarbeiterin erledigt.


TZ 8/9 – Abwassergebühren:

Die im Prüfungsbericht aufgezeigten Einzelfälle wurden durch Befragung der betroffenen Landwirte untersucht und festgestellt, dass zum Teil eigene Brunnen zum Tränken von Vieh unterhalten werden und soweit deren Fördermengen nicht ausreichen, aus der öffentlichen Wasserversorgung ergänzt wird. Satzungsgemäß wurde in diesen Fällen eine Mindestberechnung in Höhe von 40 m³ pro Person durchgeführt.

Außerdem wurde empfohlen die pauschale Abzugsmenge von 20 m³ je Großvieheinheit zu überprüfen, da in höchstrichterlichen Urteilen und Kommentierungen eine Wassermenge von 15 m³ pro Großvieheinheit und Jahr als üblich und angemessen erachtet werden. Es wird vorgeschlagen, bei der zum Jahresende erforderlichen Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung auch hierüber zu entscheiden.

Ebenfalls nach langjähriger Verwaltungspraxis wurde bei Rohrbrüchen, defekten Ventilen oder anderen Mängeln, die zu Wasserverlusten führten, auf Antrag nur der durchschnittliche Wasserverbrauch der Vorjahre berechnet.
Künftig erfolgt ein Erlass von Abwassergebühren nur mehr dann, wenn der geltend gemachte „erhöhte“ Verbrauch nachweislich nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt wird.
Eine Rückerstattung der erlassenen Gebühren wird aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht getätigt.


TZ 10 – Berechnung des Straßenentwässerungsanteils:

Bei den Berechnungen des umlagefähigen Aufwands für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen und den kalkulatorischen Kosten für die Abwasserbeseitigung wurden in Einzelfällen unterschiedliche Beträge angesetzt. Da dies in der Gebührenkalkulation zu geringfügigen Über- bzw. Unterdeckungen führt, wird künftig der Straßenentwässerungsanteil bei Erschließungs- und ggf. Ausbaumaßnahmen übereinstimmend festgesetzt.


TZ 11 – Organisation des Kassenwesens:
Die empfohlen organisatorischen Änderungen in der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen und die Einbeziehung der Handvorschüsse im Be reich Bücherei, Info-Büro und Kindergärten in die örtliche Kassenprüfung werden künftig beachtet.
Die spezielle Führung von Bestandslisten im Info-Büro erscheint aufgrund des geringen „Umsatzes“ als übertrieben.


TZ 12 – Sonstiges:

Die Führung eines Fahrtenbuches durch den ersten Bürgermeister wird auch weiterhin nicht für erforderlich gehalten.
Eine Anpassung der Straßenausbaubeitrags- und Erschließungsbeitragssatzung wird bei passender Gelegenheit erfolgen.
Regelmäßige Überprüfungen von möglicherweise noch auszubauenden Dachgeschossen  erfolgt nicht, da die überwiegenden Gebäude bereits bei der Genehmigung auch das Dachgeschoss als ausgebaut beinhalten und abgerechnet werden.
Das angesprochene Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich nachberechnet.
Der Hinweise zum Anlagennachweis der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen und künftig beachtet.

Beschluss

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Mit der jeweils vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Sofern in einzelnen Bereichen finanzielle Nachteile für den Markt Altomünster über die Kassenversicherung abgerechnet werden können, wird entsprechendes übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0