Freiflächenfotovoltaikanlage "Südöstlich von Kiemertshofen"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 08.05.2019 und mit Ergänzung vom 11.07.2019 wurde für die Flurnummern 1087, 1089 und 1090 der Gemarkung Kiemertshofen ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen beantragt.


Übersichtslageplan




Lageplan zur beantragten Fläche



Größenangaben zur beantragten Fläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.     8,5 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.     1,5 ha
Leistung                                                ca.        6 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca. 6.500 MWh


Bewertung der beantragten Fläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        (Höhenlage unkritisch, da flaches Plateau)


Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand über 500 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        erfüllt, durch die Plateaulage geringe Einseh-
keiten der Eingrünung und Minimierung        barkeit, die durch Eingrünung weiter reduziert werden kann

Anbindung an bestehende Infrastruktur                kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        geeignet



Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf der Basis der beantragten Flächen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 1087, 1089 und 1090 der Gemarkung Kiemertshofen unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
  • die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II
und
  • die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

  1. Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 4. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen““.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Kiemertshofen Nr. 4 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Kiemertshofen“.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Datenstand vom 06.08.2019 07:32 Uhr