Der Markt Altomünster entsendet Vertreter aus dem Gemeinderat in kommunale und weitere Gremien, in denen er Mitglied ist.
Kommunale Gremien
Verbandsversammlung des Schulverbandes Altomünster
In die Verbandsversammlung werden nach Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Altomünster und Hilgertshausen-Tandern) entsandt.
Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 01. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler, hier: Mittelschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.
Zusätzlich entsendet der Markt Altomünster (ebenfalls zum Stichtag 01. Oktober jeden Jahres) aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung vom 27.11.2012 für jedes weitere angefangene Hundert Grundschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.
Bei zum maßgeblichen Stichtag 01.10.2019 vorhandenen
- 95 Verbandsschülern aus dem Gemeindebereich Altomünster ergeben sich ein weiterer Vertreter
und
- 330 Grundschülern ergeben sich vier weitere Vertreter und
und damit - neben dem ersten Bürgermeister - insgesamt fünf weitere Vertreter für den Markt Altomünster.
Folgende weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden vorgeschlagen:
Daurer Michaela Stellvertreter: Metzger Florian
Köhler Susanne Stellvertreter: Hagl Markus
Keller Manfred Stellvertreter: Luz Susanne
Buchberger Maria Stellvertreter: Englmann Martina
Eggendinger Sebastian Stellvertreter: Huber Georg
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird nach Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG in die Verbandsversammlung entsandt.
(Anmerkung:
Die Stellvertretung richtet sich nach der bayerischen Gemeindeordnung.)
Als weitere Vertreter werden die nachstehenden Personen als Verbandsrat bzw. Stellvertreter bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt:
Daurer Michaela Stellvertreter: Metzger Florian
Köhler Susanne Stellvertreter: Hagl Markus
Keller Manfred Stellvertreter: Luz Susanne
Buchberger Maria Stellvertreter: Englmann Martina
Eggendinger Sebastian Stellvertreter: Huber Georg
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 21
Stimmberechtigte Mitglieder 21
Es haben abgestimmt mit JA 21
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Verbandsversammlungen von Zweckverbänden
Die Vertretung des Marktes Altomünster in den entsprechenden Zweckverbänden ist in Art. 31 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geregelt:
- Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat in die Verbandsversammlung.
Die Verbandssatzung kann bestimmen, dass einzelne oder alle Verbandsmitglieder mehrere Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden.
-
Der Markt Altomünster wird in der Verbandsversammlung durch den Ersten Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Mit Zustimmung des ersten Bürgermeisters und seines gewählten Stellvertreters kann der Markt Altomünster auch andere Personen als Vertreter bestellen.
-
Die weiteren Vertreter des Marktes Altomünster in der Verbandsversammlung werden durch den Gemeinderat bestellt.
- Der Erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten; mit deren Zustimmung kann der Markt Altomünster auch andere Stellvertreter bestellen.
- Für die anderen Verbandsräte bestellt der Markt Altomünster jeweils Stellvertreter.
-
Die Amtszeit der bestellten Verbandsräte und Stellvertreter dauert sechs Jahre.
Abweichend hiervon endet sie bei Mitgliedern der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Vertretungskörperschaft.
Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte weiter aus.
Die näheren Einzelheiten regelt die Verbandssatzung des jeweiligen Zweckverbandes.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe
Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt drei Vertreter in die Verbandsversammlung.
Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)
Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:
Glas Elisabeth Stellvertreter: Gailer Stefan
Huber Georg Stellvertreter: Englmann Martina
Beschluss
Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt:
Glas Elisabeth Stellvertreter: Gailer Stefan
Huber Georg Stellvertreter: Englmann Martina
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 21
Stimmberechtigte Mitglieder 21
Es haben abgestimmt mit JA 21
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Weilachgruppe
Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt fünf Vertreter in die Verbandsversammlung.
Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)
Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:
Hagl Markus Stellvertreter: Stich Michael
Wagner Konrad Stellvertreter: Huber Sebastian
Riedlberger Maria Stellvertreter: Stichlmair Josef
Riedlberger Josef Stellvertreter: Kerle Marianne
Beschluss
Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt:
Hagl Markus Stellvertreter: Stich Michael
Wagner Konrad Stellvertreter: Huber Sebastian
Riedlberger Maria Stellvertreter: Stichlmair Josef
Riedlberger Josef Stellvertreter: Kerle Marianne
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 21
Stimmberechtigte Mitglieder 21
Es haben abgestimmt mit JA 21
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Dachau
Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt einen Vertreter in die Verbandsversammlung.
Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)
Zum Verbandsrat kann nur bestellt werden, wer die sparkassenrechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse erfüllt; die Art. 9 und 10 Absatz 1 des Sparkassengesetzes (SpkG) gelten für die bestellten Verbandsräte entsprechend.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Südostbayern
Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt einen Vertreter in die Verbandsversammlung.
Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)
Die Verbandssatzung enthält die Möglichkeit, mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters und seines/r gewählten Stellvertreters auch andere Personen als seine Vertreter bzw. Stellvertreter bestellen.
Als Stellvertreter wird der Geschäftsleitende Beamte Richter Christian vorgeschlagen.
Beschluss
Als Stellvertreter wird der Geschäftsleitende Beamte Richter Christian bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt.
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 21
Stimmberechtigte Mitglieder 21
Es haben abgestimmt mit JA 21
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Klärschlammverwertung Steinhäule
Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster einen Vertreter in die Verbandsversammlung und in den Verwaltungsrat.
Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Jugendarbeit
Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster einen Vertreter in die Verbandsversammlung.
Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)
Ein Beschluss ist nicht erforderlich
Weitere Gremien
Stiftungsrat für die Bürgerstiftung Altomünster
Der Stiftungsrat für die Bürgerstiftung Altomünster besteht aus dem Vorsitzenden, sieben beschließenden Mitgliedern - darunter mindestens zwei Mitglieder aus dem Gemeinderat - und einem beratenden Mitglied.
Die Dauer der Mitgliedschaft in der Bürgerstiftung ist an die Wahlperiode des Gemeinderats angepasst.
Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Stiftungsrates und im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.)
Als beschließende Mitglieder werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:
Vertreter aus dem Gemeinderat
Keller Manfred Stellvertreter: Stich Michael
Stegmeir Theresia Stellvertreter: Kerle Marianne
Weitere Vertreter (hier stehen sechs Personen zur Wahl)
Riedlberger Elisabeth
Geisweid Claudia
Graf Birgitta
Brückner Hannelore
Prof. Dr. Liebhart
Pater Bonifatius Heidel OT
Stellvertreter werden nicht bestellt.
Als beratendes Mitglied (= Vertreter der Sparkasse Dachau) wird die nachstehende Person vorgeschlagen:
Josef Steinhardt
Stellvertreter wird nicht bestellt.
Beschluss
Als beschließende Mitglieder werden die nachstehenden Personen bestellt:
Vertreter aus dem Gemeinderat
Keller Manfred Stellvertreter: Stich Michael
Stegmeir Theresia Stellvertreter: Kerle Marianne
Als weitere Vertreter werden die nachstehenden Personen gewählt und damit bestellt:
Geisweid Claudia
Graf Birgitta
Brückner Hannelore
Prof. Dr. Liebhart
Pater Bonifatius Heidel OT
Als beratendes Mitglied (= Vertreter der Sparkasse Dachau) wird die nachstehende Person bestellt:
Josef Steinhardt
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 21
Stimmberechtigte Mitglieder 21
Es haben abgestimmt mit JA 21
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Lenkungsausschuss Museum Altomünster
Der Lenkungsausschuss für das Museum Altomünster besteht aus je einem Vertreter des Marktes Altomünster, des Landkreises Dachau und des Museums- und Heimatvereins Altomünster e.V.
Die Dauer der Mitgliedschaft im Lenkungsausschuss wird an die Wahlperiode des Gemeinderats angepasst.
Als Mitglieder im Lenkungsausschuss werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:
Vorsitzender
Reiter Michael Vertreter des Markts Altomünster
Weitere Vertreter:
Dr. Birgitta Unger-Richter Vertreterin des Landkreises Dachau
Prof. Dr. Wilhelm Liebhart Vertreter des Museums- und Heimatvereins
Der erste Bürgermeister wird im Verhinderungsfall vom 2. Bürgermeister vertreten. Für die weiteren Mitglieder sind keine Stellvertreter vorgesehen.
Beschluss
Die nachstehenden Personen werden als Vertreter bestellt und in den Lenkungsausschuss entsandt:
Vorsitzender
Reiter Michael Vertreter des Markts Altomünster
Weitere Vertreter:
Dr. Birgitta Unger-Richter Vertreterin des Landkreises Dachau
Prof. Dr. Wilhelm Liebhart Vertreter des Museums- und Heimatvereins
Der erste Bürgermeister wird im Verhinderungsfall vom 2. Bürgermeister vertreten. Für die weiteren Mitglieder werden keine Stellvertreter bestellt.
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 21
Stimmberechtigte Mitglieder 21
Es haben abgestimmt mit JA 21
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Partnerschaftskomitee des Marktes Altomünster
Die Mitglieder des Partnerschaftskomitees wurden vergangenheitlich vom Partnerschaftsreferenten organisiert.