Sanierung der Zugänge zur katholischen Pfarrkirche St.-Nikolaus in Kiemertshofen; Zuschussantrag der katholischen Pfarrkirchenstiftung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die katholische Pfarrkirchenstiftung St.-Nikolaus Kiemertshofen hat mit Schreiben vom 10.07.2020 eine Förderung für die Sanierung der Zugänge (Herstellen eines barrierefreien Zugangs) zur Pfarrkirche durch den Markt Altomünster beantragt.
Die Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von 18.500,- € aus.
An den Kosten wird sich die Diözese Augsburg voraussichtlich mit einem Betrag in Höhe von
11.100,- € beteiligen, so dass bei der Pfarrei ein Betrag in Höhe von 7.400,- € verbleibt.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis bei kirchlichen Objekten sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert die Sanierung von kirchlichen Objekten mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der jeweiligen Pfarrei (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme vorliegendem Eigenteil und den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Es wird vorgeschlagen den Maximalförderbetrag auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festzulegen.
Daraus errechnet sich folgende Förderung:
7.400,- € x 20% = 1.480,- € Maximalförderbetrag: 1.700,- €
Beschluss
1. Die katholische Pfarrkirchenstiftung St.-Nikolaus Kiemertshofen erhält vom Markt Altomünster für die vorbeschriebene Sanierung der Kirchenzugänge eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.700,- €.
2. Die Mittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2020 08:24 Uhr