Bauleitplanungsantrag für Oberndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Es liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ortsrandsatzung im Westen von Oberndorf vor. Der Antragsteller möchte für seine Kinder, die in dritter Generation an der alten Hofstelle wohnen, zwei Wohngebäude (blaue rechteckige Darstellung) westlich bzw. südwestlich der Hofstelle errichten.


     Lageplan Hofstelle
   Lageplan Oberndorf


Oberndorf gilt baurechtlich als sog. Außenbereich mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung.

Dem Markt Altomünster liegt folgende Beurteilung des Landratsamtes Dachau vor:

Die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung sind in § 35 Abs. 6 BauGB geregelt.
Demnach ist eine Außenbereichssatzung für bebaute Bereiche im Außenbereich nur dann möglich, wenn diese nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist.
Anhand des Orthofotos unseres Geoinformationssystems ist Oberndorf überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Die großen landwirtschaftlichen Gebäude dominieren das städtebauliche Bild.
Die vorhandene Wohnbebauung fällt augenscheinlich nicht ins Gewicht.
Die tatsächlichen Gegebenheiten erfüllen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 6 BauGB deshalb nicht.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass bei einem Erlass einer Außenbereichssatzung durch den Umgriff keine Erweiterung in den Außenbereich hinein erfolgen darf.

Beschluss

Der Antrag auf Aufstellung einer Satzung in Oberndorf wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2020 10:38 Uhr