Abwasserbeseitigung Thalhausen Kanalneubau "Am Kreuzberg" und "Am Mühlberg"; Schlussbericht und Kostenfeststellung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Schlussbericht mit integrierter Kostenfeststellung führt zu der oben genannten Kanalbaumaßnahme Thalhausen u.a. Folgendes aus:

  1. Allgemeines / Vergabe

Das niedrigste Angebot im Rahmen der Ausschreibung reichte die Firma Rieblinger Tiefbau GmbH mit 949.993,66 €/brutto ein.

Vor Baubeginn wurde entschieden, dass Am Kreuzberg wegen der Gründung von Haus-Nr. 1 von der Kanalhaltung von THS12 zu THS11 eine Horizontalpressung mit gesteuerten Rohrvortrieb durchgeführt wird, um Gebäudeschäden zu vermeiden. Diese Arbeiten wurden im Nachtragsangebot Nr. 1 für 22.000,00 €/brutto in oben genannter Auftragssumme mitbeauftragt.

Somit setzt sich die Auftragssumme wie folgt zusammen:

Beauftragte Kosten nach Leistungsverzeichnis:                949.993,66 €/brutto
Genehmigtes Nachtragsangebot Nr. 1:                          22.000,00 €/brutto
Gesamtkosten:                                                971.993,66 €/brutto         
 

  1. Baukosten

Die geprüften Schlussrechnungen schließen wie folgt ab.

SR Schmutzwasserkanal:                                658.493,46 €/brutto                
SR Regenwasserkanal:                                        397.187,62 €/brutto                
SR SSK-Anschlüsse:                                          25.203,30 €/brutto                
SR HA Schmutzwasser öffentlicher Teil:                  68.894,42 €/brutto
SR HA Schmutzwasser privater Teil:                          25.971,76 €/brutto        
SR HA Regenwasser öffentlicher Teil:                          28.702,77 €/brutto
Gesamtabrechnungskosten:                                 1.204.453,33 €/brutto


Die Abrechnungskosten liegen damit ca. 232.000,- € über der Auftragssumme. Dies ist im Wesentlichen auf nachfolgende Punkte zurückzuführen.

  • Nachtragsangebot 2 vom 26.06.2020
Seitenzuläufe aus Steinzeug, Asphaltfräsen (Mehrkosten 11.863,75)
  • Entgegen den Aussagen des Baugrundgutachtens musste im Zuge der Bauausführung nahezu über die gesamte Baustrecke eine Vakuumwasserhaltung aufgrund der fließempfindlichen Böden zur Stabilisierung der Aushubsohlen eingesetzt werden. Im Bodengutachten und somit im LV war ein Mengenansatz von ca. 30% des Schmutzwasserkanales und der Regenwasserkanal enthalten (Mehrkosten ca. 50.000,00 €/brutto).

  • Bei den Hausanschlüssen und Straßeneinläufen wurde im Zuge der Bauausführung auf Veranlassung des AG der Umfang gegenüber dem LV erheblich ausgeweitet (Mehrkosten ca. 30.000,00 €/brutto).

  • Am Mühlberg/Regenwasserkanal Bereich Weilachbrücke:
Setzungen im Fahrbahnbereich vor den Brückenfundamenten wurden im Zuge der Ausführung auf Wunsch des AG umfangreich behoben. Dies war beidseits der Weilach auch auf alte, baulich unzulängliche SSK-Leitungen und RW-Hausanschlüsse zurückzuführen, die allesamt auch erneuert wurden. Vor den Brückenfundamenten wurden Arbeitsräume zur Vermeidung von erneuten Setzungen umfangreich mit Magerbeton aufgefüllt (Mehrkosten ca. 20.000 €/brutto).

  • Gegenüber der Ausschreibung wurde vom AG im Zuge der Ausführung angeordnet, die kompletten Pflasterflächen auszubauen und durch Asphaltbeläge zu ersetzen, da die alten Pflastersteine nicht mehr lieferbar waren. Im Zuge dessen, musste auch der Kiesunterbau (Schottertragschicht) erneuert werden. Zusätzlich wurden in der Straße Am Mühlberg Asphaltflächen, außerhalb der Kanalbauflächen, auf Wunsch des AG abgefräst und neu aufgebracht (Mehrkosten ca. 60.000 €/brutto).

  • Um die neuen Schmutzwasserhauptschächte setzen zu können, mussten zum Teil die bestehenden Oberflächenkanäle umverlegt werden, da diese nicht fluchtgerecht von Bestandsschacht zu Bestandsschacht verliefen. Dies hatte zur Folge, dass auch dementsprechend mehr VPC-Übergangskupplungen angefallen sind, da die Bestandskanäle größtenteils einen angeformten Rohrfuß hatten (Spezialmanschetten darum notwendig) (Mehrkosten ca. 10.000,00 €/brutto).  

  • Für die notwendigen Wasserleitungsumlegungen wurden die Erdarbeiten sowie Beihilfe bei der Rohrverlegung in einem größeren Umfang notwendig (Mehrkosten ca. 5.000,00 €/brutto).

  • Das eingespülte vorhandene Lichtwellenleiterkabel „Am Kreuzberg“ wurde zum Teil in einer Tiefe zwischen 2 und 3 m eingespült, somit waren hier aufwendigere Sucharbeiten notwendig, als ursprünglich angenommen. Seitens des Betreibers konnten keine verlässlichen Pläne vorgelegt werden. Dies führte zu erheblichen Mehraufwendungen (Mehrkosten ca. 20.000,00 €/brutto).

Die oben genannten Punkte waren bei der Festlegung der Ausschreibungsmassen nicht in diesen Größenordnungen bekannt.

Die Mehrkosten sind größtenteils nach RZWas 2018 zu 50% förderfähig.

Beschluss

  1. Den angefallenen Mehrkosten wird zugestimmt.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Nachtragsvereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2021 10:58 Uhr