Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2021:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2021

voraussichtliches Ergebnis 2021
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Grundsteuer A
146.000 €
147.000 €
+ 1.000 €
Grundsteuer B
645.000 €
649.000 €
+ 4.000 €
Gewerbesteuer
2.200.000 €
2.800.000 €
+ 600.000 €
Anteil Einkommensteuer
5.400.000 € 
5.407.000 €
+ 7.000 €
Familienleistungsausgleich
391.000 €
410.000 €
+ 19.000 €
Anteil Umsatzsteuer
268.000 €
276.000 €
+ 8.000 €
Hundesteuer
28.000 €
29.000 €
+ 1.000 €
Schlüsselzuweisung
1.036.500 €
1.036.504 €
+4 €
Grunderwerbsteuer
80.000 €
95.000 €
+ 15.000 €
Finanzzuweisungen
146.600 €
146.623 €
   + 23 €
Schmutzwassergebühr
1.482.100 €
1.495.000 €
+ 2.900 €
Niederschlagswassergebühr
215.000 €
216.000 €
+ 1.000 €
Konzessionsabgaben
180.000 €
182.000 €
+ 2.000 €
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000 €
213.200 €
+ 200 €




Wichtigste Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
248.400 €
316.200 €
- 67.800 €
Kreisumlage
4.672.200 €
4.672.167 €
+ 33 €
Zinsen
207.434 €
188.930 €
+18.504 €


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 600.000 € sowie erzielt werden.

Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 1.250.000 € (Ansatz 474.900 €) gerechnet werden kann.

Vermögenshaushalt

Ansatz 2021

voraussichtliches Ergebnis 2021
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Zuführung vom Verwaltungshaushalt
474.900 €

1.250.000 €

+ 775.100 €
Staatszuwendung für 
HRB III Weiherwiesengraben
180.000 €


210.986 €


+ 30.986 €                                                                      
Städtebauförderung 
Schultreppe 4        
272.000 €

272.000 €

0 €




wichtigste Ausgaben



Kostenbeteiligung Ausbau
Staatsstraße 2047
70.000 €

70.000 €

0 €
Baumaßnahmen Bauhofsgebäude
60.000 €

40.000 €
  
20.000 €
Erwerb von beweglichem
Vermögen Bauhof
163.000 €

163.000 €

0 €
Fußgängerüberweg Marktplatz
30.000 €

30.000 €

0 €
Erwerb von beweglichem 
Vermögen Feuerwehr
78.000 €

178.000 €

-100.000 €
Sanierungsmaßnahmen 
Hauptpumpwerke, RÜB
220.000 €

145.000 €

75.000 €
Ausgleich Wärmedefizit
Kläranlage
70.000 €

0 €

70.000 €
Kanalbau Allgemeine
Maßnahmen
110.000 €

110.000 €

0 €
Kanalerneuerung Aichacher
Straße        
40.000 €
 
 40.000 €

0 €
Kanalsanierung Johann-
Michael-Fischer-Platz
870.000 €

820.000 €

50.000 €
Kanalsanierung Thalhausen 
Restzahlung         
70.000 €

70.500 €

-500 €
Straßenausbaumaßnahmen 
und Deckenverstärkungen
455.000 €

455.000 €

0 €
Grunderwerb 
Friedhöfe
240.000 €

0 €

240.000 €
Sanierung 
Friedhöfe
126.500 €

105.000 €

21.500 €
  • Grunderwerb in neuem
Baugebiet
300.000 €

300.000 €

0 €
Sanierung 
Gebäude Schultreppe 4
1.300.000 €

1.300.000 €

0 €
Sanierung Unfassungsmauer Schultreppe 4
60.000 €

60.000 €

0 €
Sanierung Außenanlagen Schultreppe 4
80.000 €

80.000 €

0 €
Wohnungsbau 
Sandgrubenfeld
50.000 €

25.000 €

25.000 €
Seniorentagesstätte

40.000 €

20.000 €

20.000 €
Schuldentilgung

562.500 €

562.500 €

0 €
Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den Mehreinnahmen sowie Minderausgaben im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.


Gesamthaushalt


Ansatz 2021

voraussichtliches Ergebnis 2021
Veränderungen
Einnahmen

22.349.200 €

mind. 16.900.000 €

        22.332.300 €
Ausgaben
 22.349.200 €

16.400.000 €

         22.332.800 €
Rücklagenzuführung
= Jahresüberschuss
0 €

mind. 500.000 €

             500.000 €


Zusammenfassung:

  1. Aufgrund dieser Entwicklung kann mit einem positiven Ergebnis im Jahresabschluss 2021 gerechnet werden. 
  2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Datenstand vom 11.11.2021 10:02 Uhr