Verbesserung der Breitbandstruktur im Markt Altomünster; Beendigung des Förderverfahrens nach der sog. Gigabit-Richtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Um die Breitbandversorgung in Teilen des Hauptortes Altomünster zu verbessern, wurde das Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie angestoßen.

Im Rahmen der Förderantragsstellung bei der Regierung von Oberbayern wurde dem Markt Altomünster mitgeteilt, dass im Gegensatz zur beantragten Förderung in Höhe von 1.330.250,- € lediglich ein Förderbetrag in Höhe von 723.000,- € beantragt werden kann.
Die Reduzierung der Fördermittel resultiert daraus, dass sich aufgrund des vorhandenen Netzes der Förderbetrag von 9.000,- € auf 5.000,- € (bezogen auf die gemeldeten Adressen) verringert.

Beim Markt Altomünster verbleibt damit eine Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 760.000,- € anstelle des geplanten Betrags im Höhe von ca. 250.000,- €.

Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der Verdreifachung des gemeindlichen Eigenanteils vorgeschlagen, das Förderverfahren nicht weiter zu verfolgen und stattdessen das Bundesprogramm zum Aufbau der Gigabit-Infrastruktur in Anspruch zu nehmen.

Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert ab dem 01.01.2023 Ausbaumaßnahmen in Gebieten, in denen das vorhandene Netz eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stellt. Diesen Anspruch kann aus heutiger Sicht nur ein Glasfasernetz sicherstellen.

Beschluss

Das Förderverfahren im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie wird nicht weiterverfolgt.




Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 10:48 Uhr