Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 1

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Wie bereits in der Abwägung vom 10.11.2020 ausgeführt bildet das landschaftliche Vorbehaltsgebiet bei Randelsried den Talraum des Flussgrabens mit angrenzenden Zuflüssen ab. 

Unter Ziffer 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete führt der Regionalplan folgendes aus: 
G 1.2.1 In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.
Für das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken:
  • Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope
  • Sicherung der Quellzonen des Altoforstes
  • Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschl. der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzender Hangwälder 
  • Umbau der Fichtenwälder in Mischwälder

Eine wesentliche Zielsetzung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete liegt gemäß Regionalplan darin, die ökologische Stabilität nachhaltig zu sichern und ökologische Ausgleichsräume sowie Lebens- und Rückzugsräume für standorttypische Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie dienen im besonderen Maß auch dazu, das Naturerleben für Menschen zu erhöhen. 

Die beabsichtigten Bauflächen im Talraum des Flussgrabens engen diesen zwar im Bereich der Schiltberger Straße ein, die wesentliche Barriere für die Verbundfunktion des etwa 2 km langen Gewässerverlaufes stellt jedoch die etwa 1,7 m über dem Talgrund verlaufende Schiltberger Straße dar. Die Vernetzungsstruktur der westlich und östlich vorhandenen Biotopstrukturen bleibt somit weitgehend auf den tatsächlichen Gewässerverlauf begrenzt. Die bauliche Entwicklung im innerörtlichen Bereich von Randelsried entlang der Schiltberger Straße schränkt die Verbundfunktion daher nicht entscheidend ein. Die weiteren Areale des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes und der Flussgraben auf etwa 2 km Länge sind von den Maßnahmen ohnehin nicht betroffen. 
Aus Sicht des Markt Altomünster führt die an der Schiltberger Straße vorgesehene einreihige Bebauung auf bisherigen intensiven Standweiden daher zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen der Biotop- und Verbindungsstrukturen und damit auch des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes mit dessen Zielaussagen. 

Die Bedenken zur Verstärkung der Durchtrennung und Beeinträchtigung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets durch die geplante Bebauung im Süden des Baugebiets werden nicht geteilt und können im Rahmen der Abwägung den höherrangigen Belangen zur Schaffung von dringendem Wohnraum für die ortsansässigen jüngeren Generationen in dem Ortsteil Randelsried hinten an stehen, zumal hierbei auch eine Aufwertung der ufernahen Flächen im Zuge der Bauleitplanung erfolgt, ist dieser kleine Bereich für 3 Wohngebäude geradezu vernachlässigbar.
Die Aufweitung bzw. Schaffung der Ableitungsmulde westlich der Schiltberger Straße trägt zur Verbesserung des bisher wild abfließenden Niederschlagswassers erheblich bei. Diese Optimierung des Grabens ist eine Aufwertung und erhält die entsprechenden Funktionen des schützenwerten Talraumes. 

Aus den o.g. höherrangigen Gründen geht die gemeindliche Planung vor dem Grundsatz des Regionalplanes zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets.

An der Planung wird weiter festgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.
Des Weiteren wird auf den Beschluss vom 13.04.2021 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

In Ziff. 8 der Begründung wird der Verweis auf die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros CHC berichtigt: Es handelt sich um die Projektnummer 1907-2019 SU V01 mit Datum der Untersuchung vom 01.08.2019.

Ebenso wird die veraltete DIN 4109-2016-07 berichtigt in DIN 4109:2018-01 berichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München

Auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Auf den Beschluss vom 13.04.2021 wird verwiesen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer München

Auf den Beschluss vom 13.04.2021 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüros Mayr

Punkt 13.: Wasserwirtschaft
Das Nutzvolumen der Regenspeicherschächte wird auf 3 m³ berichtigt. Die Angaben zur Drosselung werden ergänzt: Der Abfluss aus dem Regenspeicherschacht ist auf 1,0 l/s zu drosseln.

Teil E: Begründung
Punkt 9.: Wasserwirtschaft
Teilbereich Süd:
Die Ausführungen zur Ableitungsmulde bzw. Böschungen werden ergänzt, dass die Grundstückseigentümer der Parzellen 13 und 14 die Böschungen mit identischer Böschungsneigung bis zur geplanten Mindestgeländehöhe auf den Grundstücken erweitern müssen bzw. dies im Zuge der Errichtung der Mulde durch die Gemeinde bereits so weit erhöht wird.

Zur Sicherung dieser Anforderungen wird bereits im Bebauungsplan darauf verwiesen, dass eine entsprechende Grunddienstbarkeit eingetragen wird.

Da es sich um eine Bestandsstraße handelt und auch keine indirekten Zufahrten möglich sind, wird nach Errichtung der Zufahrten überprüft, ob ggf. mittels Hinweisschilder oder anderer Verkehrsmaßnahmen die jeweiligen Ausfahrten sicherer zu benutzen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

9. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90) 
diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 21.06.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 27.06.2022 08:06 Uhr