Bebauungsplan Arnberg Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Arnberg, 1. Erweiterung"; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2019 wurden die Bauleitplanungsanträge für die Errichtung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg behandelt und Änderungsbeschlüsse für den Bebauungsplan gefasst. 

Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf unter Berücksichtigung der „naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ ausgearbeitet. Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind für den Verlust von Brutrevieren der Feldlerche Lerchenfenster in Verbindung mit Blüh- und Brachestreifen anzulegen. Alternativ kann die Maßnahme „Weite-Reihe-Getreide mit blühender Untersaat“ angewendet werden.


Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 14,26 ha mit einer Bauraumfläche von 12,65 ha für Module und Gebäude und einer Fläche von 1,61 ha zum Anpflanzen. 
Die Ausbaugröße beträgt ca. 13,1 MWp.

Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,5. 

Die Fertighöhe der Fotovoltaikanlage beträgt max. 3,5 m, wobei Bodenunebenheiten durch geringfügig höhere Aufständerungen bis max. 0,5 m ausgeglichen werden können.

Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von Gebäuden von gesamt max. 250 m² überbaubare Grundfläche, wobei die Grundfläche je Gebäude auf max. 65 m² Grundfläche begrenzt ist, und einer Gebäudehöhe von max. 3,5 m zulässig sind.

Als Einzäunung der Freiflächenfotovoltaikanlage ist ein Zaun ohne durchgängigen Sockel bis zu einer Höhe von 2,00 m zuzüglich eines dreireihigen Übersteigschutzes von max. 0,30 m Höhe zulässig. Zur Gewährleistung der Kleintiergängigkeit ist ein Bodenabstand von mind. 15 cm einzuhalten. Die Einfriedung hat somit eine maximale Gesamthöhe von 2,30 m zuzüglich des erforderlichen Bodenabstandes.


Übersichtslageplan


Hinweise der Verwaltung:

Für die Flächen südlich von Arnberg wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Arnberg Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.

Da die erste Fläche des Sondergebiets bereits als „südlich von Arnberg“ betitelt wurde, wird vorgeschlagen die Erweiterung ebenfalls mit „südlich von Arnberg, 1. Erweiterung“ zu bezeichnen, da dadurch der räumliche Zusammenhang deutlich wird. 

Beschluss

  1. Der Beschluss vom 23.07.2019 über die Bezeichnung des Bebauungsplans Arnberg Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“ wird in Arnberg Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Arnberg, 1. Erweiterung“ geändert.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans wird in der Fassung vom 22.02.2022 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 06:59 Uhr