Vorbereitende Untersuchung im Vorfeld der Festlegung eines Sanierungsgebiets für die erweiterte Ortsmitte Altomünster; Einleitungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Geltungsdauer der Satzung des Marktes Altomünsters über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Altomünster“ und damit das aktuell rechtkräftige Sanierungsgebiet „Ortskern Altomünster“ aus dem Jahr 1997 wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2021 bis nach Abschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) jedoch bis spätestens 30.06.2023 verlängert. Nach dieser Frist läuft das bestehende Sanierungsgebiet aus. Die Ziele der damaligen Sanierung wurden bisher weitgehendst erfüllt.

Im Rahmen des aktuellen ISEK-Prozesses werden neue Zukunftsaufgaben und Sanierungsziele erarbeitet. Es zeichnet sich ab, dass für die zukünftige Gemeindeentwicklung und die Umsetzung und finanzielle Förderung der Maßnahmen aus dem ISEK die Festlegung eines neuen Sanierungsgebietes sinnvoll ist. 
 
Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele zu gewinnen.

Mit der Regierung von Oberbayern wurde der nachstehende Umgriff der Vorbereitenden Untersuchungen besprochen und als nachvollziehbar und schlüssig bewertet:


Die Originaldatei ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein zukünftig neues Sanierungsgebiet nur innerhalb des Umgriff der Vorbereitenden Untersuchungen befinden kann.

Die Vorbereitung der Sanierung wird durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen eingeleitet. Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. 


In der Klausurtagung des Gemeinderats Ende Januar 2023 werden
  • der Umgriff des Sanierungsgebiets
  • der Entwurf einer Sanierungssatzung und
  • das Sanierungsverfahren
vorgestellt.
Die Beschlussfassung erfolgt in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im ersten Halbjahr 2023.

Beschluss

  1. Die Festlegung eines neuen Sanierungsgebietes wird grundsätzlich befürwortet.

  1. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den vorgestellten Bereich der erweiterten Ortsmitte Altomünster wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 07:13 Uhr