Bebauuungsplan Hohenzell Nr. 9 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell - Maureräcker"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurde der Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell auf den Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.

Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 7,29 ha. Die Ausbaugröße beträgt ca. 6,0 MWp.


Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanausschnitt


Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster ist im vorangegangenen TOP 5 zur Flächennutzungsplanänderung im RIS eingestellt.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für die Grundstücke Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell auf.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Hohenzell Nr. 9 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell – Maureräcker“.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Martina Englmann hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 17.10.2022 08:58 Uhr