1. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange
Die Regelung der Nutzungszeiten des Freizeitgeländes wird unter den Hinweisen und in die Begründung mit aufgenommen.
2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz
Die Betriebszeiten werden – wie bereits oben beschlossen - als rechtlich nicht bindender Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
4. Zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
5. Zur Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Deutsche Bahn AG teilte mit E-Mail vom 06.03.2023 mit, dass in deren Bestandsdaten kein Hinweis darauf enthalten ist, dass es sich bei den Flurstücken 773 und/oder 773/7 um ehemalige Bahnflächen bzw. um eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes handeln könnte.
6. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München
Das Feuerwehrgebäude ist bereits auf einer Höhe mit passenden Anschluss der versiegelten Hoffläche vorhanden und der Erweiterungsbau wird entsprechend der Hoffläche angepasst, um eine Benutzung zu ermöglichen.
Im Zuge der Planungen der Rettungswache wird versucht die Erdgeschossrohfußbodenhöhe über 30 cm des Straßenniveaus zu erstellen.
Im Bebauungsplan werden zu den Gebäudehöhen jedoch keine Regelungen getroffen.
7. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung beachtet.
8. Zur Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
9. Änderung der Festsetzung Ziffer 7
Der Erhöhung der maximalen Einfriedungshöhe auf 6 m Höhe wird zugestimmt.
10. Satzungsbeschluss
Der Markt Altomünster beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen geringen Änderung in der Fassung vom 16.05.2023 als Satzung.