Bebauungsplan Altomünster Nr. 50 "Feuerwehrgerätehaus, Rettungswache und Freizeitgelände"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 16.05.2023 ö beschließend 2

Beschluss

1. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Regelung der Nutzungszeiten des Freizeitgeländes wird unter den Hinweisen und in die Begründung mit aufgenommen.



2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die Betriebszeiten werden – wie bereits oben beschlossen -  als rechtlich nicht bindender Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen.



3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 



4. Zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.



5. Zur Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Deutsche Bahn AG teilte mit E-Mail vom 06.03.2023 mit, dass in deren Bestandsdaten kein Hinweis darauf enthalten ist, dass es sich bei den Flurstücken 773 und/oder 773/7 um ehemalige Bahnflächen bzw. um eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes handeln könnte.



6. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Das Feuerwehrgebäude ist bereits auf einer Höhe mit passenden Anschluss der versiegelten Hoffläche vorhanden und der Erweiterungsbau wird entsprechend der Hoffläche angepasst, um eine Benutzung zu ermöglichen.

Im Zuge der Planungen der Rettungswache wird versucht die Erdgeschossrohfußbodenhöhe über 30 cm des Straßenniveaus zu erstellen.

Im Bebauungsplan werden zu den Gebäudehöhen jedoch keine Regelungen getroffen.



7. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung beachtet.



8. Zur Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.



9. Änderung der Festsetzung Ziffer 7

Der Erhöhung der maximalen Einfriedungshöhe auf 6 m Höhe wird zugestimmt.



10. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV) diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen geringen Änderung in der Fassung vom 16.05.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2023 10:06 Uhr