Bestätigung der neu gewählten stellvertretenden Kommandantin (Freiwillige Feuerwehr Pipinsried)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.03.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwillige Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)).

Die Freiwillige Feuerwehr Pipinsried hat in ihrer Versammlung am 22.02.2025

Tanja Oswald                zum 2. Kommandantin 

gewählt.

Die zur 2. Kommandantin gewählte Person erfüllt die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG nicht, so dass die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist noch zu besuchen sind.

Die zweite Kommandantin ist im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Tanja Oswald wird im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihrem gewählten Amt als 2. Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Pipinsried bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 09:27 Uhr