Bestellung von Vertretern und Stellvertretern für die Schulverbandsversammlung Altomünster, Verbandsversammlungen der Zweckverbände und weitere Gremien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster entsendet Vertreter aus dem Gemeinderat in kommunale und weitere Gremien, in denen er Mitglied ist.

Kommunale Gremien

Verbandsversammlung des Schulverbandes Altomünster

In die Verbandsversammlung werden nach Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Altomünster und Hilgertshausen-Tandern) entsandt. 

Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 01. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler, hier: Mittelschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.

Zusätzlich entsendet der Markt Altomünster (ebenfalls zum Stichtag 01. Oktober jeden Jahres) aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung vom 27.11.2012 für jedes weitere angefangene Hundert Grundschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.

Bei zum maßgeblichen Stichtag 01.10.2019 vorhandenen
-  95 Verbandsschülern aus dem Gemeindebereich Altomünster ergeben sich ein weiterer Vertreter
und
-  330 Grundschülern ergeben sich vier weitere Vertreter und
und damit - neben dem ersten Bürgermeister - insgesamt fünf weitere Vertreter für den Markt Altomünster.


Folgende weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden vorgeschlagen:

Daurer Michaela        Stellvertreter:         Metzger Florian
       
Köhler Susanne        Stellvertreter:         Hagl Markus
               
Keller Manfred        Stellvertreter:         Luz Susanne

Buchberger Maria        Stellvertreter:         Englmann Martina
       
Eggendinger Sebastian        Stellvertreter:         Huber Georg
       


Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird nach Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG in die Verbandsversammlung entsandt.
(Anmerkung:
 Die Stellvertretung richtet sich nach der bayerischen Gemeindeordnung.)

Als weitere Vertreter werden die nachstehenden Personen als Verbandsrat bzw. Stellvertreter bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt:
       
Daurer Michaela        Stellvertreter:         Metzger Florian
       
Köhler Susanne        Stellvertreter:         Hagl Markus
               
Keller Manfred        Stellvertreter:         Luz Susanne

Buchberger Maria        Stellvertreter:         Englmann Martina
       
Eggendinger Sebastian        Stellvertreter:         Huber Georg


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



Verbandsversammlungen von Zweckverbänden

Die Vertretung des Marktes Altomünster in den entsprechenden Zweckverbänden ist in Art. 31 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geregelt:

  • Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Die Verbandssatzung kann bestimmen, dass einzelne oder alle Verbandsmitglieder mehrere Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden.
  • Der Markt Altomünster wird in der Verbandsversammlung durch den Ersten Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Mit Zustimmung des ersten Bürgermeisters und seines gewählten Stellvertreters kann der Markt Altomünster auch andere Personen als Vertreter bestellen.
  • Die weiteren Vertreter des Marktes Altomünster in der Verbandsversammlung werden durch den Gemeinderat bestellt.
  • Der Erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten; mit deren Zustimmung kann der Markt Altomünster auch andere Stellvertreter bestellen. 
  • Für die anderen Verbandsräte bestellt der Markt Altomünster jeweils Stellvertreter.
  • Die Amtszeit der bestellten Verbandsräte und Stellvertreter dauert sechs Jahre. Abweichend hiervon endet sie bei Mitgliedern der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Vertretungskörperschaft. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte weiter aus.

Die näheren Einzelheiten regelt die Verbandssatzung des jeweiligen Zweckverbandes.



Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt drei Vertreter in die Verbandsversammlung.

Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)

Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:

Glas Elisabeth        Stellvertreter:         Gailer Stefan
       
Huber Georg        Stellvertreter:         Englmann Martina


Beschluss

Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt:
       
Glas Elisabeth        Stellvertreter:         Gailer Stefan
       
Huber Georg        Stellvertreter:         Englmann Martina


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Weilachgruppe

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt fünf Vertreter in die Verbandsversammlung.

Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)


Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:

Hagl Markus        Stellvertreter:        Stich Michael
       
Wagner Konrad        Stellvertreter:        Huber Sebastian

Riedlberger Maria        Stellvertreter:        Stichlmair Josef
       
Riedlberger Josef        Stellvertreter:        Kerle Marianne


Beschluss

Als weitere Vertreter und deren Stellvertreter werden die nachstehenden Personen bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt:
       
Hagl Markus        Stellvertreter:         Stich Michael
       
Wagner Konrad        Stellvertreter:        Huber Sebastian

Riedlberger Maria        Stellvertreter:        Stichlmair Josef
       
Riedlberger Josef        Stellvertreter:        Kerle Marianne


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Dachau

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt einen Vertreter in die Verbandsversammlung.

Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)

Zum Verbandsrat kann nur bestellt werden, wer die sparkassenrechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse erfüllt; die Art. 9 und 10 Absatz 1 des Sparkassengesetzes (SpkG) gelten für die bestellten Verbandsräte entsprechend.

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.



Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Südostbayern

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster insgesamt einen Vertreter in die Verbandsversammlung.

Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)

Die Verbandssatzung enthält die Möglichkeit, mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters und seines/r gewählten Stellvertreters auch andere Personen als seine Vertreter bzw. Stellvertreter bestellen.

Als Stellvertreter wird der Geschäftsleitende Beamte Richter Christian vorgeschlagen.


Beschluss

Als Stellvertreter wird der Geschäftsleitende Beamte Richter Christian bestellt und in die Verbandsversammlung entsandt.

Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



Verbandsversammlung des Zweckverbandes Klärschlammverwertung Steinhäule

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster einen Vertreter in die Verbandsversammlung und in den Verwaltungsrat.

Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.



Verbandsversammlung des Zweckverbandes Jugendarbeit

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet der Markt Altomünster einen Vertreter in die Verbandsversammlung.

Der Erste Bürgermeister vertritt den Markt Altomünster in der Verbandsversammlung kraft Amtes und wird im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
Soweit von der gesetzlichen Regelung nicht abgewichen werden soll, ist ein Beschluss nicht erforderlich.)


Ein Beschluss ist nicht erforderlich


Weitere Gremien


Stiftungsrat für die Bürgerstiftung Altomünster

Der Stiftungsrat für die Bürgerstiftung Altomünster besteht aus dem Vorsitzenden, sieben beschließenden Mitgliedern - darunter mindestens zwei Mitglieder aus dem Gemeinderat - und einem beratenden Mitglied.

Die Dauer der Mitgliedschaft in der Bürgerstiftung ist an die Wahlperiode des Gemeinderats angepasst.

Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Stiftungsrates und im Fall seiner Verhinderung durch seine/n Stellvertreter vertreten.
(Anmerkung:
 Ein Beschluss ist nicht erforderlich.)

Als beschließende Mitglieder werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:

Vertreter aus dem Gemeinderat

       Keller Manfred                Stellvertreter:        Stich Michael

       Stegmeir Theresia        Stellvertreter:        Kerle Marianne

Weitere Vertreter (hier stehen sechs Personen zur Wahl)

       Riedlberger Elisabeth        

       Geisweid Claudia         

       Graf Birgitta

       Brückner Hannelore        
       
       Prof. Dr. Liebhart        

       Pater Bonifatius Heidel OT

       Stellvertreter werden nicht bestellt.        

Als beratendes Mitglied (= Vertreter der Sparkasse Dachau) wird die nachstehende Person vorgeschlagen:

       Josef Steinhardt        

       Stellvertreter wird nicht bestellt.
       

Beschluss

Als beschließende Mitglieder werden die nachstehenden Personen bestellt:

Vertreter aus dem Gemeinderat

       Keller Manfred                Stellvertreter:        Stich Michael

       Stegmeir Theresia        Stellvertreter:        Kerle Marianne


Als weitere Vertreter werden die nachstehenden Personen gewählt und damit bestellt:

       Geisweid Claudia         

       Graf Birgitta        
       
       Brückner Hannelore
       
       Prof. Dr. Liebhart        

       Pater Bonifatius Heidel OT
       

Als beratendes Mitglied (= Vertreter der Sparkasse Dachau) wird die nachstehende Person bestellt:

       Josef Steinhardt        


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



Lenkungsausschuss Museum Altomünster

Der Lenkungsausschuss für das Museum Altomünster besteht aus je einem Vertreter des Marktes Altomünster, des Landkreises Dachau und des Museums- und Heimatvereins Altomünster e.V.

Die Dauer der Mitgliedschaft im Lenkungsausschuss wird an die Wahlperiode des Gemeinderats angepasst.

Als Mitglieder im Lenkungsausschuss werden die nachstehenden Personen vorgeschlagen:



Vorsitzender

       Reiter Michael        Vertreter des Markts Altomünster
 
Weitere Vertreter:

Dr. Birgitta Unger-Richter        Vertreterin des Landkreises Dachau

Prof. Dr. Wilhelm Liebhart        Vertreter des Museums- und Heimatvereins

Der erste Bürgermeister wird im Verhinderungsfall vom 2. Bürgermeister vertreten. Für die weiteren Mitglieder sind keine Stellvertreter vorgesehen.


Beschluss

Die nachstehenden Personen werden als Vertreter bestellt und in den Lenkungsausschuss entsandt:

Vorsitzender

       Reiter Michael        Vertreter des Markts Altomünster
 
Weitere Vertreter:

Dr. Birgitta Unger-Richter        Vertreterin des Landkreises Dachau

Prof. Dr. Wilhelm Liebhart        Vertreter des Museums- und Heimatvereins

Der erste Bürgermeister wird im Verhinderungsfall vom 2. Bürgermeister vertreten. Für die weiteren Mitglieder werden keine Stellvertreter bestellt.


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0



       Partnerschaftskomitee des Marktes Altomünster

Die Mitglieder des Partnerschaftskomitees wurden vergangenheitlich vom Partnerschaftsreferenten organisiert.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 10:30 Uhr