Antrag auf 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gagers" durch die Eigentümer des Grundstücks "Auf der Oh" 22
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe beiliegendem Antrag vom 27.09.2016 mit Wandansicht.
Der Grund der notwendigen 1. Änderung des Bebauungsplanes war die Steigung der Zufahrt zum Garagenstandort der Parzelle 10.
Die 2. Änderung war erforderlich, da sich bei einem Bauvorhaben herausgestellt hat, dass lt. Bebauungsplan nur eine Geländeaufschüttung in den Baugrenzen genehmigungsfrei möglich ist.
Auf Grund der Topographie des Baugebiets ist jedoch für eine optimale Situierung der Gebäude, auch im Bezug auf die Höhenlage der Straße, eine Aufschüttung auf den Grundstücken von bis zu ca. 1,5 m notwendig.
In dieser 2. Änderung wird lediglich der Satz „Die Höhenlage der natürlichen Geländeoberfläche darf außerhalb der überbaubaren Flächen nicht geändert werden. Art. 10 BayBO bleibt unberührt.“ gestrichen.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Eigentümer des Grundstückes Auf der Oh 22 auf Änderung des Bebauungsplanes ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2016 11:30 Uhr