Bauleitplanung; Gemeinde Wackersdorf; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO "Solarpark Heselbach" sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2022. Sitzung des Gemeinderates Juli 27.07.2022 ö beschließend 5.5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersdorf hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 22.06.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO „Solarpark Heselbach“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB ist bereits am 30.06.2022 erfolgt.

Die Gemeinde Bodenwöhr ist als Nachbargemeinde am Bauleitplanverfahren beteiligt und wird aus diesem Grunde um eine Stellungnahme gebeten.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SO „Solarpark Heselbach“ bestehen aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr als benachbarte Kommune keine Einwände und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 11:59 Uhr