3. Änderung des Bebauungsplans "Wohnen am Birkerl"; hier: Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2024. Sitzung des Gemeinderates Februar 2024 29.02.2024 ö beschließend 6.4

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner heutigen Sitzung (29.02.2024) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Birkerl“ zu ändern.

Es handelt sich im Vorliegenden um ein beplantes Gebiet nach § 30 Abs. 1 BauGB, dessen Baurecht im hier gegenständlichen Teiländerungsbereich in einem Umfang geändert werden soll, welches ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB rechtfertigt.

Die Geschossflächenzahl im Quartier B für den Nutzungsbereich „betreutes Wohnen“ soll im Zuge der 3. Bebauungsplanänderung von 1,0 auf 1,6 erhöht werden. Durch die Erhöhung der Geschossflächenzahl ergibt sich durch die erlaubten vier Vollgeschosse eine bessere Auslastung des Grundstückes.

Herr Patrick Brindl vom Ingenieurbüro „Preihsl + Schwan“ stellte den ausgearbeiteten Änderungsentwurf in der Gemeinderatssitzung vor und steht nochmals für offene Fragen zur Verfügung.

Sollte der Gemeinderat dem Änderungsentwurf inhaltlich zustimmen, wäre dieser zu billigen und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB einer Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. einer Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange zuzuführen.

Ein beschleunigtes Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 4 BauGB auf die Änderungen eines Bebauungsplans angewendet werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Entwurf in der Fassung vom 29.02.2024 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Preihsl + Schwan gefertigten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Birkerl“ in der Fassung vom 29.02.2024

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 02.02.2025 15:28 Uhr