Mit Antrag vom 27.06.2023 beantragen die Fraktionsvorsitzenden, die Vorstellungsgespräche und Behandlung im Stadtrat und Haupt-, Finanz- und Personalausschuss neu festzulegen. Der Antrag lag den Sitzungsunterlagen bei.
Grundsätzlich sollen sich im Stadtrat nur noch Personen vorstellen müssen, die Bindeglied zum Stadtrat darstellen (Leitungen des Hauptamts, Bauamts, Kulturamts und der Kämmerei). Der Stadtrat beschließt dann auch über deren Einstellung.
Die Stellvertretungen o. g. Leitungen sollen sich im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorstellen. Die Beschlussfassung über deren Einstellung soll dem Ausschuss übertragen werden.
Alle anderen Personen (ab der Entgeltgruppe 9) müssen sich nicht vorstellen. Die Beschlussfassung über deren Einstellung soll dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss übertragen werden.
Gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung ist der Stadtrat für Personalangelegenheiten der Beamten der Gemeinde ab Besoldungsgruppe A 9 sowie der Arbeitnehmer der Gemeinde ab Entgeltgruppe 9 des TVöD oder ab einem entsprechenden Entgelt zuständig.
Diese Befugnisse können aber lt. Satz 2 vom Stadtrat einem beschließenden Ausschuss übertragen werden.
Der Stadtrat hat in seiner Geschäftsordnung hiervon bisher keinen Gebrauch gemacht. Hierfür wäre es notwendig, die Befugnisse nach § 2 Nrn. 18 und 19 der Geschäftsordnung zu konkretisieren und dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss unter § 8 Nr. 1 der Geschäftsordnung teilweise zu übertragen.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmte dem Antrag auf Neuregelung der Vorstellungsgespräche und Behandlung im Stadtrat bzw. Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zu und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung der notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung bis zur Stadtratssitzung.
Der Vorsitzende der CSU-Fraktion, Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt, stellte stellvertretend für alle Fraktionen den Antrag vor.