Neufestsetzung Ortsdurchfahrtsgrenze in Ascholding, St 2073


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Regierung von Oberbayern schlägt vor, die Ortsdurchfahrtsgrenze in Ascholding an der St 2073 (Hauptstraße) neu festzusetzen. Das Staatliche Bauamt Weilheim hat die Planung dafür durchgeführt und der Gemeinde Dietramszell den Plan mit den neuen Ortsdurchfahrtsgrenzen zur Beschließung im Gemeinderat vorgelegt. 

Diskussionsverlauf

GR Huber X. hat Bedenken ob die Gemeinde dadurch Nachteile hat. Dies konnte der Erster Bürgermeister Hauser entkräften, da der Gemeinde keine Nachteile bekannt sind und die Festsetzung der Ortsdurchfahrt rechtlich zwingend nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vorgeschrieben ist. Von GR Häsch wird auf Auswirkungen auf Anbauverbotszonen hingewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in Ascholding an der St 2073 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 07:58 Uhr