29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lochen, Firma Kreitmair beschlossen. Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 06.02.2024 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt. Der wesentliche Kernpunkt der Änderung des Flächennutzungsplans ist der Geltungsbereich. Die Erweiterungsflächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet wird gemäß der geplanten und südlich angrenzenden Nutzung als Gewerbegebeit gem. § 8 BauNVO festgesetzt. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair in der Fassung vom 06.02.2024

2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 06.02.2024und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden. 

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2024 09:21 Uhr