Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2022 für die Obere Spitalstiftung Dingolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 30.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Finanzen und Personal | 14. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal | 30.11.2021 | ö | beratend | 2 |
Stadtrat | 16. Sitzung des Stadtrates | 02.12.2021 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
1. Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Wirtschaftsjahre 2021 – 2025.
2. Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und der §§ 2 ff der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Kommunalen Pflegeeinrichtungen erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung für die Obere Spitalstiftung Dingolfing:
§ 1 Haushaltsvolumen
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 9.940.263 EUR
und in den Aufwendungen auf 9.953.000 EUR
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf je 193.000 EUR festgesetzt.
§ 2 Kredite
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§ 4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden
nicht beansprucht.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2022 15:15 Uhr