Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Dingolfing (Grundsteuerhebesatzsatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 42. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 26.11.2024 ö beratend 2
Stadtrat 43. Sitzung des Stadtrates 28.11.2024 ö beschliessend 3

Beschluss

Die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Dingolfing (Grundsteuerhebesatzsatzung) wird mit 
-einem Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) i.H.v. 250 v.H. und
-einem Hebesatz für die Grundstücke (B) i.H.v. 210 v.H.
erlassen. 
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2025 09:22 Uhr