Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Dingolfing (Grundsteuerhebesatzsatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Stadtrates, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Finanzen und Personal | 42. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal | 26.11.2024 | ö | beratend | 2 |
Stadtrat | 43. Sitzung des Stadtrates | 28.11.2024 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
Die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Dingolfing (Grundsteuerhebesatzsatzung) wird mit
-einem Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) i.H.v. 250 v.H. und
-einem Hebesatz für die Grundstücke (B) i.H.v. 210 v.H.
erlassen.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 13:24 Uhr