Vollzug des BayLplG; Stellungnahme der Stadt Ebersberg zu Fortschreibungsentwurf des LEP


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern führt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) in den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ durch. Hierfür wurde ein Beteiligungsverfahren aufgelegt, zum bis 01.04.2022 Stellungnahmen abgegeben werden können. Den Fortschreibungsentwurf haben wir Ihnen mit den Sitzungsunterlagen beigefügt.  

Insgesamt werden die vorgeschlagenen Änderungen seitens der Stadt Ebersberg kritisch gesehen, da sie hohes Konfliktpotential beinhalten, von dem praktisch jede Kommune in ihrer Planungshoheit betroffen ist. Die formulierten LEP-Ziele von allen öffentlichen Stellen, sofern diese raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen (z. B. Bauleitplanung) gem. § 3 BayLplG als verbindliche Vorgabe zu beachten. Grundsätze müssen von allen öffentlichen Stellen im Rahmen von Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen berücksichtigt werden und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. Eine konkrete Handlungspflicht entsteht für die Stadt Ebersberg aus dem Fortschreibungsentwurf im Moment nicht. 

Die Stadt Ebersberg hält angesichts der angespannten Wohnraumsituation die im LEP-Entwurf formulierten Ziele zur Siedlungsstruktur, der Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit problematisch, da es, anders als dargestellt, eine Festschreibung des bisherigen Status Quo darstellt. Es besteht die Gefahr einer weiteren Belastung des ohnehin schon angespannten Verdichtungsraumes. Dies sehen wir dadurch gegeben, dass Entwicklungen nur noch dort stattfinden sollen, wo alle denkbaren Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind. Dagegen soll keine Entwicklung mehr möglich sein, wo einzelne Infrastrukturen fehlen. Dies steht in Widerspruch zu dem Grundgedanken der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen. 

Gleichzeitig sollen die Verdichtungsräume jedoch das Wohnungsangebot für weite Bevölkerungsgruppen sicherstellen. Dies führt zwangsläufig zu einer noch stärkeren Flächenkonkurrenz und zu einer weiteren Überhitzung des ohnehin schon sehr angespannten Grundstücksmarktes. Die Wohnungs- und Flächenanforderungen die an den Verdichtungsraum gestellt werden, können nicht alle durch eine reine Innenentwicklung sichergestellt werden können. Wir regen an, auch außerhalb der bezeichneten Verdichtungsräume, Wohnungsbau in gewissem Umfang zu forcieren. Gerade in Zeiten mit Home-Office hat sich gezeigt, dass ein angemessenes Wohnungsangebot nicht nur in Verdichtungsräumen erforderlich ist. Diese Möglichkeit dient auch der Verkehrsvermeidung, da nicht immer jeder Arbeitnehmer nach München zu seinem Arbeitsplatz fahren muss. 

Kritisch wird der strikte Vorrang der Innenentwicklung gesehen. Dies führt zu einer Pflicht zur Innenentwicklung „um jeden Preis“ und es wird, wenn überhaupt, nur mit großem Verwaltungs- und Begründungsaufwand möglich neue Baugebiete auszuweisen. Dies sehen wir als massiven Eingriff in die Planungshoheit, da hier keine Abwägung mehr möglich sein wird. Die Planungshoheit wird letztlich auf die Belange der Innenentwicklung beschränkt.
Diese Vorgabe steht im Widerspruch zu den Aussagen im LEP-Entwurf, wonach das LEP dem Subsidiaritätsprinzip folgen würde und den kommunalen Akteuren ausreichend Spielraum belassen würde.  
Die Stadt bittet um Erläuterung, wie sich diese Regelung auf Gebiete auswirkt, die bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Baugebiete dargestellt sind. 
Vollzugsprobleme sehen wir in diesem Zusammenhang mit der Regelung, der regelmäßigen Kontaktaufnahme in Einbeziehung der Eigentümer. Offen bleibt im Fortschreibungsentwurf, welche Anforderungen an den Nachweis der Erfolglosigkeit zu stellen sind. Hier fordert die Stadt genauere Ausführungen.  
Die Punkte zu landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. Waldflächen steht in Konkurrenz zu den Erweiterungswünschen der örtlichen Kiesabbaubetriebe. Die ortsnahe Rohstoffgewinnung ist allerdings ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Wirtschaftsverkehrs sowie zur Ressourcenschonung. Hier muss der Abwägungsvorgang innerhalb der laufenden Bauleitplanverfahren erfolgen.  

Diese Themenbereiche werden in Zukunft ihren Niederschlag in den Regionalplänen finden. Insbesondere sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Anpassung an den Klimawandel festgelegt werden.  



Ansonsten werden Themenbereiche angesprochen, die die Stadt ohnehin schon bearbeitet. Die Stadt steht mit Ihrem Handeln weitgehend mit den Punkten im LEP-Entwurf im Einklang. 
Die Vorschläge zur Mobilität werden von der Stadt sehr ernst genommen und auf verschiedenen Ebenen (AK Verkehr, Ausschreibung eines Mobilitätskonzepts usw.) bearbeitet. 

Im Bereich der Energieversorgung arbeitet die Stadt ebenfalls an Maßnahmen zur möglichst umfangreichen Erschließung erneuerbarer Energieträger. 
 

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung verlas das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur LEP-Fortschreibung vom 08.03.2022. 

StR Otter war die Stellungnahme der Verwaltung zu kritisch, da die Stadt die im LEP-Entwurf angesprochenen Punkte schon leben würde. Er erkundigte sich ob es schon mal Probleme mit der höheren Landesplanungsbehörde bei Baulandausweisungen gegeben habe. 
Die Verwaltung teilte mit, dass bislang keine Probleme bestanden. 

StRin Behounek kritisierte, dass im LEP-Entwurf keine konkreten Ziele erkennbar seien. Regelungen zur dritten Startbahn seien mittlerweile obsolet. Sie vermisste klare Vorgaben zur Windenergie und forderte eine Abkehr von der 10H-Regelung. 
Weiterhin fehlten Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zur Verdichtung. Ausgehen von eine Flächenverbrauchsziel von 5ha/Tag für Bayern würde das ca. 30m²/Tag für Ebersberg bedeuten. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom der LEP-Fortschreibung 2021 und macht sich die Anmerkungen in der Beschlussvorlage zu Eigen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 24.03.2022 17:00 Uhr