Entlastung zur Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur festgestellten Jahresrechnung 2020 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung).
Mit der Entlastung erklärt sich der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) einverstanden, billigt die Ergebnisse und verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen.
Da der erste Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung entlastet wird, ist dieser wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO). Der Tagesordnungspunkt wird deshalb vom zweiten Bürgermeister Obergrusberger geleitet, der sich bei Stadtrat Mühlfenzl über den Bericht zu TOP 2 und bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Ihre Arbeit bedankt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Proske nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Datenstand vom 30.05.2022 11:20 Uhr