Die gesetzlichen Anforderungen und damit der Aufwand bei der Vergabe von Lieferungen, Leistungen oder Bauaufträgen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Mit ordentlichen Vergabeverfahren soll eine effiziente Mittelbewirtschaftung verfolgt und Korruption verhindert werden. Ab einem Auftragswert von 5.000 € (Bauleistungen ab 10.000 Euro) sind solche Vergabeverfahren durchzuführen; sie reichen je nach Auftragshöhe von Verhandlungsvergabe über beschränkte Ausschreibungen bis öffentlicher nationaler bzw. EU-weiter Ausschreibung. Letztere sind in elektronischer Form durchzuführen.
2020 ist die Meldepflicht für Vergaben über einem Auftragswert von 25.000 € an die Vergabestatistik hinzugekommen. Ab 01.06.2022 ist bei Vergaben über einem Wert von 30.000 € über einen Abgleich im Wettbewerbsregister zu klären, ob gegen die zu beauftragende Firma Ausschlussgründe z.B. wegen früherer Bestechungsvergehen vorliegen. Nähere Informationen zu grundlegenden vergaberechtlichen Schritten sind dem beiliegenden Dokument zu entnehmen.
Verstöße gegen das Vergaberecht können neben einer Aufhebung der Vergabe auch zu Schadensersatzforderungen anderer Bieter oder zur Versagung oder Rückforderungen von staatlichen Zuwendungen zur Folge haben.
Außerdem sind durch ein ordentliches Vergabeverfahren die Mitarbeiter vor Korruptionsvorwürfen zu schützen.
Bisher erfolgen die Vergaben in den einzelnen Fachabteilungen. Hierzu fehlt aber zunehmend das vergaberechtliche Fachwissen. Zudem stellt die ordentliche Vergabe einen Arbeitsaufwand dar, der nicht mehr nebenbei bewerkstelligt werden kann. Die Verwaltung läuft derzeit Gefahr, Vergaben nicht optimal und rechtsicher durchzuführen. Eine Optimierung der Vergaben auf soziale, ökologische oder gemeinwohlorientierte Ziele ist mit dem derzeitigen dezentralen Verfahren nicht zu erreichen.
Die Einrichtung einer Vergabestelle wurde auch vom Rechnungsprüfungsausschuss in den letzten Jahren mehrmals gefordert.
Das Ansinnen einer gemeinsamen Vergabestelle mit umliegenden Gemeinden in 2021 war erfolglos.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine eigene zentrale Vergabe- und Zuwendungsstelle einzurichten, die in der Kämmerei angesiedelt werden soll. Dazu ist eine weitere Stelle zu schaffen. Da diese im Stellenplan nicht vorhanden ist, wird ein Nachtragshaushalt erforderlich, der sich jedoch auch nur auf den Stellenplan beziehen kann.
Das ausführliche Konzept für die neue Stelle liegt anbei.