Beschluss Nachtragshaushalt 1/2022 mit Änderung des Stellenplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Voraussetzung für die Schaffung von neuen Stellen ist eine Änderung des Stellenplans. Dieser ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Zu einer Änderung ist deshalb eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO), die sich jedoch auch auf diesen Teil beschränken kann.

Insbesondere die Schaffung der neuen Vergabe- und Zuwendungsstelle erfordert somit eine Nachtragshaushaltssatzung. Zudem hat sich die Notwendigkeit weiterer kleinerer Stellen sowie Höhergruppierungen durch Stellenbewertungen ergeben, die auch in den neuen Stellenplan mit eingearbeitet wurden.

Die Änderungen im Einzelnen mit voraussichtlichem Arbeitgeberaufwand in 2022:

Stelle
Maßnahme
€ in 2022
1. 
EG10
Neu: Vergabestelle in der Kämmerei (ab 01.09.2022)
24.800,00
2. 
EG 9a
Höhergrupp. stv. Bauhofleiter von EG 7 auf 9a rückw. ab 01.01.2022
13.600,00
3.
EG 8
Höhergrupp. der drei Hausmeister von EG 6 auf 8 ab 01.06.2022
10.100,00
4.
EG 3
Neu: geringfügige Aushilfe für 4 Monate Reinigung Klostersee
2.300,00
5.
EG 2
Neu: weitere Stelle in der Mensa ab 01.09.2022
7.000,00
6.
EG S3
Neu: zwei weitere Betreuer in der OGS ab 01.09.2022
14.000,00


Gesamt:
71.800,00

Anbei die entsprechende Nachtragshaushaltssatzung mit dem geänderten Stellenplan.

Die Kämmerei geht davon aus, dass die Mehrkosten durch Minderausgaben bei anderen Personalkosten gedeckt werden können (gegenseitige Deckungsfähigkeit gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 KommHV). Zum Beispiel wurden in 2021 im Ergebnis gut 260.000 € weniger Personalausgaben verbraucht als eingeplant.
Vorsorglich und der Ordnung halber empfiehlt die Verwaltung trotzdem den vorstehenden Gesamtbetrag von 71.800,00 € als über-/außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Die Genehmigung wird nur bei Bedarf aktiviert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Proske führt den Bedarf an den Stellen und die Notwendigkeit der Höhergruppierungen aus. Die Änderungen sind schon vom Personalrat bestätigt worden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte erste Nachtragshaushaltssatzung mit Stellenplan und genehmigt über-/außerplanmäßige Personalkosten in Höhe von maximal 71.800 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2022 11:20 Uhr