Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu den Beiträgen:
Zum 31.12.95 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden lfd. mit den tatsächlichen Zahlen fortgeschrieben, nun für den letzten Kalkulationszeitraum und liegen dieser Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis der Kalkulation: Die Beitragssätze für die Grundstücks- und Geschossflächen steigen um ca. 13% an, was neben den üblichen Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen auch an den im Haushalts- und Finanzplan enthaltenen, erheblichen Investitionskosten liegt. Die beitragspflichtigen Flächen steigen im Verhältnis dazu deutlich geringer an.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern im Mittelfeld.

Zu den Gebühren:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt. Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. aus den Sachbüchern und der Finanzplanung bis 2020 fortgeschrieben.
Die Tabelle Kosten1 zeigt das Ergebnis für 2015 – 2017 auf. Es zeigt, dass die Ansätze der letzten Kalkulation sehr nahe erreicht worden sind, so dass sich im Ergebnis damit für die Nachkalkulation nur eine geringe Kostenüberdeckung von ca. € 7.000 jährlich ergibt; die Überdeckung ist im Folgezeitraum wieder auszuschütten.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich regelmäßig nur relativ unbedeutend. Die Unterhaltskosten für die Jahre 2018 – 2020 liegen im Mittel bei ca. € 880.000 jährlich.
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt; die Abnahmemenge der Gemeinde Steinhöring verringert sich weiter und damit auch die erwartete Gebühreneinnahme. Da bei der letzten Kalkulation eine höhere Überdeckung an die Gebührenzahler ausgeschüttet werden musste als dies nun der Fall ist, wirkt dieser Umstand ebenfalls gebührenerhöhend.

Im Ergebnis ergibt sich daraus nun eine Wassergebühr von netto € 1,55 je Kubikmeter abgenommenes Wasser gegenüber der bisherigen langjährigen Gebühr von € 1,49.
Hinweis: Die Stadt Ebersberg erhebt im Gegensatz zu vielen anderen Versorgern keine Grundgebühr.

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat seine Empfehlung in der Sitzung am 04.07. einstimmig beschlossen.

Beschluss

Zu den Beiträgen:
Der Stadtrat beschließt, die Beiträge für den Zeitraum 01.01.18 – 31.12.20 auf € 1,21 je qm Grundstücksfläche und auf € 4,04 je qm Geschossfläche festzusetzen.
Die Weiterführung der Beitragskalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.
Zu den Gebühren:
Der Stadtrat beschließt, die Netto-Verbrauchsgebühren für den Zeitraum 01.01.18 – 31.12.20 mit € 1,55 je verbrauchten Kubikmeter Wasser festzusetzen.
Die Weiterführung der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2019 09:21 Uhr