Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes FlNr. 1804/1, Gmkg. Ebersberg, Wallbergstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes FlNr. 1804/1, Gmkg. Ebersberg.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das geplante Einfamilienhaus erfüllt die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt aus der Wallbergstraße. Das Baugrundstück kann Kanal- und Wasserleitungstechnisch über die Wallbergstraße erschlossen werden.
Der derzeitige Entwässerungskanal des bestehenden Gebäudes (Blombergstr. 1) verläuft über das antragsgegenständliche Baugrundstück und ist an die Wallbergstraße angeschlossen. Durch das geplante Bauvorhaben würde dieser Kanalanschluss entfallen. Der Verkäufer der Teilfläche (Eigentümer Blombergstr. 1) muss sich im Fall der Leitungsumlegung eine Grunddienstbarkeit für den Kanalanschluss in der Wallbergstraße eintragen lassen oder einen neuen Kanalanschluss zur Blombergstraße nach den Vorgaben der städtischen Entwässerungssatzung herstellen.
Zudem ist eine Vereinbarung mit der Stadt zur Kostenübernahme der Abtrennung der Hauptwasserleitung in der Blombergstraße mit dem Grundstückseigentümer (Blombergstr. 1) abzuschließen.
Zur bauplanungsrechtlichen
Beurteilung des beantragten Bauvorhabens sind diese Tatsachen jedoch nicht relevant, das Antragsgrundstück ist voll erschlossen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben und den dazu notwendigen Maßnahmen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:04 Uhr