Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 592/4, Gmkg. Ebersberg, Wasserburger Straße 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Mehrfamilienhauses um zwei Wohneinheiten im Zusammenhang mit einer Aufstockung des Bestandsgebäudes vor. Der Bauwerber möchte mit dieser Bauvoranfrage folgende Fragen klären:
- Ist eine Verdichtung im Sinne einer Gebäudeerhöhung in der Stadt erwünscht?
- Sind eine neue Wandhöhe von ca. 11,50 m (unter Einhaltung der Abstandsflächen) und eine Firsthöhe von ca. 13,30 m (mit einer Dachneigung von ca. 23° - 27°) möglich?
- Ist es denkbar, einen Bebauungsplan für die Grundstücke FlNr. 592/4 und 592/2, Gmkg. Ebersberg, zu erstellen, der die Aufstockung incl. der angegebenen Höhen beinhaltet?
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Bauwerber:
Zu 1. Eine Verdichtung oder Wohnraumerweiterung ohne weitere Flächenversiegelung mittels Gebäudeerhöhung ist aus Sicht der Stadt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben natürlich erwünscht.
Zu 2. Das dreigeschossige Gebäude soll lt. Planung um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Dabei würden eine Wandhöhe von 11,50 m und eine Firsthöhe von 12,80 m entstehen. Ein viergeschossiges Gebäude mit der vorgenannten Wand- und Firsthöhe ist in der Umgebungsbebauung nicht vorhanden. Eine Einfügung i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ist somit nicht gegeben. Diese Einschätzung teilt auch die Baugenehmigungsbehörde.
Zu 3. Eine Aufstockung in diesem Rahmen ist nur über eine Bauleitplanung zu regeln, in die auch das Grundstück FlNr. 592/2, Gmkg. Ebersberg aufgenommen werden könnte. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des Verfahrens Forderungen zur Errichtung baulicher Schallschutzmaßnahmen (Straßenlärm der St2080 und Lärmbelästigung der angrenzenden Straßenmeisterei) von der Immissionsschutzbehörde auf die Antragsteller zukommen werden. Diese Schallschutzmaßnahmen werden sich auch auf das Bestandsgebäude auswirken (kein „Bestandsschutz“).
Diskussionsverlauf
Für StR Otter wäre ein Stockwerk mehr auf dem Gebäude vorstellbar. Der Schallschutz würde sich für die dahinterliegenden Gebäude verbessern. Diese wünschenswerte Reserve wäre nach seiner Ansicht über einen kleinen Bebauungsplan realisierbar.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stellt den Bauwerbern keine Zustimmung zum Bauvorhaben in Aussicht und schlägt den Bauwerbern vor, mit der Verwaltung die weiteren Schritte eines möglichen Bebauungsplanverfahrens zu besprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:01 Uhr