Der Vorschlag für eine neue Stellplatzsatzung wurde eingehend beraten und mehrheitlich begrüßt.
StR Goldner regte an, bei Wohnungen bis 100 m² in Mehrfamilienhäusern eine weitere Abstufung bei den notwendigen Stellplätzen vorzunehmen. Zwei Stellplätze für eine 30 m²-Wohnung sei aus seiner Sicht nicht angemessen.
StR Mühlfenzl stellte fest, dass mit der Satzung die Parkprobleme nicht lösbar seien. Hier müssten andere Ideen, wie z. B. eine Buslinie, Leihfahrräder etc. angeboten werden.
StR Schechner schloss sich der Anregung von StR Goldner an. Insgesamt würden die Änderungen Sinn machen. Er regte an künftig über große Stellplatzanlagen (EDEKA, Aldi) mehr nachzudenken. Diese Flächen sollten künftig besser genutzt werden. Er regte an, die Sache in den Fraktionen weiter zu beraten.
StR Otter stand den Änderungen kritisch gegenüber. Er führte aus, dass bereits heute die Möglichkeit bestünde in Bebauungsplänen höhere Anforderungen an Stellplätze festzusetzen. Er wies auf das Missverhältnis hinsichtlich der Stellplatzanforderung bei Ein- und Mehrfamilienhäusern hin. Weiterhin äußerte er Bedenken zur Regelung der Besucherstellplätze. Bei Einkaufszentren sind diese immer in der Tiefgarage. Erster Bürgermeister Brilmayer erläuterte, dass mit dieser Regelung die Besucherstellplätze bei Wohnanlagen gemeint sind.
StR Otter regte weiterhin mehr Selbstdisziplin bei der Begrünung von Parkflächen an.
Ein Beschluss wurde in der heutigen Sitzung nicht gefasst. Die Angelegenheit wird in den Fraktionen weiter beraten.
In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.07.2019 wurde die Sache erneut beraten:
Mit E-Mail vom 20.05.2019 haben wir die Fraktionsvorsitzenden über die weitere Beratungsfolge informiert sowie die Anregungen der Fraktion der Grünen verteilt.
Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen, sollte der vorgelegte Satzungsentwurf in der Fassung vom 12.02.2019 einschließlich etwaiger beschlossener Änderungen auf Zustimmung im Ausschuss treffen, würde die Verwaltung eine Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt herbeiführen. Nach erfolgter Abstimmung und Beratung etwaiger Änderungen könnte dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Weiterhin sollten die beschlossenen Änderungen / Neuerungen auf ihre Wirksamkeit hin und auf ihre Auswirkungen im Umfeld der jeweiligen Vorhaben betrachtet und nach drei Jahren eine Evaluierung durchgeführt werden. Dem Technischen Ausschuss ist ein entsprechender Bericht vorzulegen.
Diskussionsverlauf:
Der Punkt wurde eingehend und streckenweise kontrovers beraten.
StR Gressierer bedankte sich bei der Verwaltung für den vorgelegten Entwurf. Der Vorschlag bringt die Ziele der neuen Satzung in Einklang. Es wurden keine überzogenen Forderungen gestellt. Er hob die wichtigsten Punkte hervor. Er stimmte dem Stellplatzschlüssel für Sozialwohnungen (1,0/WE) zu. Bei Mehrfamilienhäusern sei der Schlüssel 1,5 St / Wohnungen bis 100 m² und 2 St. / Wohnungen über 100 m² richtig. Er fragte nach Sicherstellungsmöglichkeiten für die Carsharing-Modelle. Bei 2 Wohneinheiten sei kein Fahrradstellplatznachweis erforderlich. In Kindergärten würden 2-3 Fahrradstellplätze pro Gruppe ausreichen.
StRin Platzer stellte fest, dass neue Regelungen immer komplizierter werden. Sie bezweifelte eine Verbesserung durch die Neuregelung. Die vorgeschlagene Evaluierung begrüßte sie.
StR Goldner hielt die Änderung nicht unbedingt für nötig, es sei aber eine positive Entwicklung im Bereich der Sozialwohnungen und der Fahrradstellplätze erkennbar.
Er schlug folgende Aufteilung der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern vor:
Bis 50m² Wohnfläche – 1 Stellplatz
Zwischen 50m² und 100 m² Wohnfläche – 1,5 Stellplätze
Ab 100m² Wohnfläche – 2 Stellplätze
StR Lachner wies daraufhin, dass auch bei kleineren Wohnungen in der Regel zwei Autos vorhanden wären.
StR Goldner schlug daraufhin vor, bis 40m² Wohnfläche einen Stellplatz nachzuweisen.
Nach Ansicht von StR Schechner sollte den Fahrzeugen überhaupt weniger öffentliche Räume zur Verfügung gestellt werden.
Für StR Otter waren die Änderungen nicht nachvollziehbar, sie würden keine Verbesserung bringen. Maßgeschneiderte Lösungen seien über Bebauungspläne möglich. Die Leidtragenden wären nach seiner Ansicht die „Häuslebauer“. Die Regelung in § 2 Abs. 6 führt zur Verunstaltung von Straßenräumen.
StR Gressierer entgegnete, dass die Regelung die Frage der Wohnungen, die durch die Nachverdichtung entstehen, kompensieren würde. Nach seiner Ansicht ist der Nachweis von Fahrradstellplätzen erst ab 3 Wohneinheiten sinnvoll.
StR Münch war der Meinung, dass oberirdische Besucherstellplätze in Konkurrenz zur Schaffung von Wohnfläche stehen. Es sei nicht sinnvoll, den Fahrzeugen so viel Raum einzuräumen.
StR Schechner stimmte der Aussage, wonach den Fahrzeugen zu viel Raum gegeben wird zu. Allerdings stellte er fest, dass kein Besucher von Wohnhäusern in eine Tiefgarage fahren würde.
StR Goldner regte an, mehr über Parkraumbewirtschaftung nachzudenken. Man müsse die Leute auf die Parkplätze bringen die schon vorhanden sind.
StR Otter schlug vor, den Punkt entweder zu vertagen oder ganz abzulehnen, nachdem zu viele Punkte noch strittig sind.
Erster Bürgermeister fasste die Diskussion zusammen und stellte einen grundsätzlichen Konsens zum Satzungsentwurf fest. Die Stellplatzregelung für Mehrfamilienhäuser, wonach für Wohnungen bis 40m² Wohnfläche ein Stellplatz, zwischen 40 – 100m² 2 Stellplätze und ab 100 m² auch 2 Stellplätze nachzuweisen sind, wurde angenommen.
Mobilitätskonzepte müssen gesichert werden.
Eine Abstimmung erfolgte über die Anzahl der Fahrradstellplätze für Kindergartengruppen. Der weitergehende Antrag war 6 Fahrradstellplätze/Gruppe vorzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: 3: 7
Danach wurde über die Regelung 3 Fahrradstellplätze/Gruppe abgestimmt
Abstimmungsergebnis: 9: 1
Ein weiterer Abstimmungspunkt war die Frage, ob alle Gebäude einen Fahrradstellplatznachweis benötigen.
Fahrradstellplatznachweis für alle Gebäude
Abstimmungsergebnis: 3: 7
Fahrradstellplatznachweis ab 3 Wohneinheiten
Abstimmungsergebnis: 10: 0
Es soll die Regelung für Duplex-Stellplätze aufgenommen werden (1 Stellplatz entspricht 0,75 bei Duplexparkern)
Abstimmungsergebnis: 7: 3
Die Regelung nach § 3 Abs. 1, wonach Besucherstellplätze nicht in der Tiefgarage nachgewiesen werden dürfen wurde mit 5: 5 Stimmen abgelehnt.
Die Verwaltung wird die Satzung anhand der Beratungen und der beschlossenen Änderungen überarbeiten und voraussichtlich in der Septembersitzung des Technischen Ausschusses erneut vorlegen.
In den Anlagen zur Sitzung liegt der aktuelle Beratungsstand der Garagen- und Stellplatzsatzung einschließlich einer Synopse des Satzungstextes, der die bis zum heutigen Tage beschlossenen Änderungen beinhaltet.
Die Verwaltung hat das Büro BVR, das im Auftrag der Stadt das Integrierte Mobilitätskonzept bearbeitet, gebeten, ob aus den Auswertungsdaten Hinweise für die Gestaltung der Garagen- und Stellplatzsatzung ableitbar sind.
Das Gutachterbüro erstellt im Rahmen des Auftrags eine Untersuchung zum ruhenden Verkehr. In verschiedenen Bereichen der Stadt wird der ruhende Verkehr über einen festgelegten Zeitraum mittels Drohnenflügen erfasst um ein Bild über die Nutzung und die Wechselrate zu erhalten. Vorgesehen ist eine stündliche Erfassung mittels Drohnen Überflug an einem normalen Werktag (nicht Mittwoch) im November. diesbezüglich sind wir auf den Zeitraum zwischen Sonnenauf- und -untergang begrenzt, dennoch gehen wir davon aus, dass sich auch aus diesem Zeitfenster die wesentlichen Aussagen – Anwohner (nacht- und Dauerparker), pendelnde (Tagesparker), Auslastung usw. – ableiten lassen. Für das Parkhaus an der Kreisklinik wäre im Anschluss an den Erhebungstag eine Auswertung der Schrankenanlagen erforderlich.
Hinsichtlich der Richtzahlen für die Kfz-Stellplätze ergaben sich laut Mitteilung des Büros BVR vom 20.12.2022 folgende Erkenntnisse:
Geringere Richtzahlen für Kfz-Stellplätze bei Wohngebäuden
Als Vorabauswertung der Haushaltsbefragung können abhängig von der Haushaltsgröße
für die Stadt Ebersberg folgende Angaben zum Motorisierungsgrad (Kfz) je Haushalt fest-
gehalten und der Stellplatzsatzung zugrunde gelegt werden:
Personen
|
Kfz
|
Inkl. Besucher
|
Wohnfläche
|
1-2
|
1,1
|
1,2
|
≤ 70 m²
|
3-4
|
1,4
|
1,6
|
≤ 100 m²
|
5+
|
1,5
|
1,7
|
> 100 m²
|
Angaben zur Wohnform und zur verfügbaren Wohnfläche stehen aus der Haushaltsbefragung nicht zur Verfügung. Ergänzend kann die durchschnittliche Wohnfläche für Haushalte aus dem Bericht ‚Wohnverhältnisse privater Haushalte in Bayern‘ des Bayerischen Landesamts für Statistik herangezogen werden. Für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen empfehlen wir die Unterteilung in drei Bereiche und die Angabe des Kfz-Stellplatzbedarfs jeweils mit einer Nachkommastelle, der Gesamtwert ist auf eine ganze Zahl aufzurunden.
Entsprechend dem Bericht ‚Wohnverhältnisse privater Haushalte in Bayern‘ werden Einfa-
milienhäuser überwiegend von bis zu 2 Personen bewohnt und nur ein kleiner Teil von
mehr Personen. Daraus ergibt sich ein Bedarf von 1,3 Kfz-Stellplätzen inkl. Besucher bzw.
sind aufgerundet jedenfalls 2 Kfz-Stellplätze erforderlich.
Nach Ansicht der Verwaltung lässt sich daraus schließen, dass die in der aktuellen Änderungsfassung vorgesehenen Stellplatz-Richtzahlen mit den Untersuchungsergebnissen aus dem Mobilitätskonzept in Einklang stehen. Eine generelle Reduzierung wird aufgrund der Erfahrungen aus dem Bauvollzug nicht befürwortet. Eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels lässt sich aus den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen allerdings auch nicht begründen. Es wird daher vorgeschlagen, die Richtzahlen nicht mehr zu verändern.
Diskussionsverlauf vom 10.01.2022:
StR Gressierer führte aus, dass eine pauschale Handhabung der Stellplatzrichtlinien nicht mehr funktionieren würde. Jedes Entgegenkommen bei den Stellplätzen wirke sich negativ auf den Straßenraum aus. Mobilitätskonzepte seien grundsätzlich denkbar, allerdings ohne Stellplatzreduzierung. Sie sollten zunächst in der Praxis ausprobiert werden. Die Regelung zu den Duplex-Parkern wurde begrüßt. Der Entwurf der neuen Satzung könne so fortgeführt werden.
Die Auswertung der Haushaltsbefragung zu KFZ/Haushalt war für ihn nicht nachvollziehbar. Hier sollten eher allgemeine Statistiken herangezogen werden.
Er sprach sich dafür aus, den Satzungsentwurf in den Fraktionen weiter zu besprechen.
StR Otter dankte der Verwaltung für die Zusammenfassung der bisherigen Beratungsergebnisse. Einerseits soll die Nachverdichtung gefördert werden und andererseits steht das günstige Bauen im Vordergrund. Neue Stellplatzregelungen dürfen nicht dazu führen, dass zulasten der Nachbarschaft geparkt wird. Insgesamt ist die vorliegende Satzung ein gutes Werk. Mobilitätskonzepte seien für ihn in der Stellplatzsatzung nachrangig, da sie zu kompliziert sind. Er bevorzugte individuelle Regelungen im Rahmen der Bauleitplanung. Die Neuregelung passte bei den KFZ-Stellplätzen. Die Fahrradstellplätze sind eine gute Ergänzung, über deren Anzahl allerdings noch diskutiert werden kann.
StR Friedrichs stellte fest, dass die Stellplatzzahlen grundsätzlich richtig sind. Das Parken im öffentlichen Raum soll vermieden bzw. stärker reglementiert werden.
Bei Mobilitätskonzepten braucht es objektive Bewertungskriterien.
Die Qualität der Fahrradstellplätze muss mit geregelt werden. Weiterhin sind Kriterien für Besucher, Kinder, Barrierefreiheit etc. aufzunehmen.
Die Regelung zu Duplexparkern ist in Ordnung. Der Platz vor den Garagen soll nicht als Stellplatz zugelassen werden. Die Festsetzung von 3 Fahrradstellplätzen je KITA-Gruppe reicht nicht aus.
Er schlug vor, im Rahmen der Stellplatzsatzung Quartiersgaragen vorzuschreiben.
Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass in der Friedenseiche VIII eine Art Quartiersgarage vorgesehen ist. Die Verwaltung ergänzte, dass die Rechtsgrundlage hierfür nicht ausreiche, da die Lage der Stellplätze eine bauleitplanerische Entscheidung ist.
StR Schechner fragte nach, ob die Regelung wonach Besucherparkplätze auch in der Tiefgarage sein könnten wieder zurückgenommen werden kann. Dies wurde von der Verwaltung bestätigt.
Weiterhin wollte er wissen, ob höhere Ablösebeträge möglich wären.
StR Mühlfenzl stellte fest, dass aufgrund der statistischen Auswertungen das vorhandene Regelwerk zeitgemäß und passend ist. Durch die vorliegenden Auswertungen besteht eine valide Datengrundlage. Die Satzung müsse mit der Bauleitplanung gekoppelt werden.
Er stellte eine verpflichtende Anwendung vom Mobilitätskonzepten bei größeren Baulandausweisungen in den Raum.
StRin Behounek erkundigte sich nach der Zahl der Ablösefälle. Die Verwaltung teilt mit, dass dies kaum in Gewicht falle.
StR Riedl fand die neue Satzung grundsätzlich in Ordnung, stimmte dem Passus für Duplexparker zu, wollte keine Besucherstellplätze in der Tiefgarage und den Garagenvorplatz nicht als Stellplatz anerkennen. Er hielt Fahrradstellplätze für wichtig. Die Anzahl von zwei Stellplätzen je Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hielt er für zu hoch.
StRin Platzer sah keinen großen Änderungsbedarf an der Satzung; man sollte sie nicht mehr zu oft diskutieren. Der Verwaltungsvorschlag sei aus ihrer Sicht abstimmungsreif.
StR Schechner fasste die Punkte zusammen, die noch einer weiteren Beratung bedürfen:
- Ziff. 1.2.1 – 1.2 .3 der Tabelle
- § 2 Abs. 7 der Satzung – hier besteht mit dem Vorschlag zu den Duplexparkern Einverständnis
- § 3 Regelung zu den Besucherstellplätzen
- § 4 Ablösehöhe
Für StR Otter ist die Ablösehöhe ein politischer Preis, der vom TA festgelegt werden muss. Das Bauordnungsrecht gibt auch Befreiungsmöglichkeiten von der Stellplatzpflicht. In manchen Fällen möchte man aus Stadtentwicklungsgründen bestimmte Gebäude haben und könnte hier von der Stellplatzpflicht befreien.
Die Verwaltung erläuterte in diesem Zusammenhang, dass gem. BayBO drei Möglichkeiten zur Erbringung der Stellplatzpflicht bestehen. Einmal die Errichtung auf dem Baugrundstück, auf einem Grundstück in der Nähe, wobei hier eine dingliche Sicherung zugunsten der Bauaufsichtbehörde bestehen muss. Als dritte Möglichkeit besteht die Ablöse, wobei diese im Ermessen der Stadt steht. Einen Rechtsanspruch auf Ablöse gibt es nicht. Nach aktuellen Erkenntnissen liegt die Stadt Ebersberg mit den Ablösebeträgen im Durchschnitt vergleichbarer Städte. Die Beratungen zu diesem Themenblock werden zum Anlass genommen, die Möglichkeiten der Gestaltung der Ablösehöhe nochmals zu untersuchen.
2. Bürgermeister Obergrusberger bezeichnete den Bodenrichtwert als wichtigen Einflussfaktor für die Ablösehöhe.
Erster Bürgermeister Proske schlug vor, die folgenden Punkte nochmals in den Fraktionen zu beraten:
- Ziff. 1.2.1 – 1.2 .3 der Tabelle
- § 2 Abs. 7 der Satzung – hier besteht mit dem Vorschlag zu den Duplexparkern Einverständnis
- § 3 Regelung zu den Besucherstellplätzen
- § 4 Ablösehöhe
Die Sache wird nochmals vorgelegt, sobald die Verwaltung neue Erkenntnisse zu Ablösehöhe von Stellplätzen hat. Hierzu bestand im Gremium Einverständnis.
Ein Beschluss wurde in der Sache nicht gefasst.