Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 28.02.2023 ö beschließend 2
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 21.03.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Proske kündigt an, dass der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 vor einer öffentlichen Beratung in einem Workshop besprochen werden muss, da ein Ausgleich von der Verwaltung bisher nicht hergestellt werden konnte.

Herr Gibis benennt folgende Eckwerte des bisherigen Haushaltsentwurfs 2023:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen:        36.359.600 € (2022 35.703.300)
Ausgaben (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt):        37.982.300 (2022: 33.755.600)
Zuführung zum Vermögenshaushalt somit: -1.622.700 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (ohne neg. Zuführung Vermögenshaushalt): 9.540.800 €
Ausgaben: 32.644.200 € (2022: 23.966.000 €)
Neuverschuldung ohne Berücksichtigung einer Zuführung aus dem Vermögenshaushalt somit bei 23,1 Mio. € 

Pflichtzuführung vom VerwHH in den VermHH zur Tilgung der Kredite: 2.111.600 €

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes muss also durch Minderung der Ausgaben bzw. Erhöhung der Einnahmen um 3.734.300 € verbessert werden. Ansonsten ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig (vgl. § 22 KommHV). Ein Ausgleich durch die allgemeine Rücklage ist u.a. nur unter Ausschöpfung aller Einnahme- und Einsparmöglichkeiten statthaft; in dieser Höhe wäre unsere gesamte Rücklage nahezu verbraucht.
Ebenso würde eine Neuverschuldung von 23,1 Mio. € die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt gefährden, wodurch auch die Haushaltssatzung nicht genehmigungsfähig wäre.

Hauptursache für die hohe Ausgabelast im Verwaltungshaushalt:
Hohe Kreisumlage durch hohe Steuerkraft in 2021 und Anstieg des KU-satzes um 1,5% auf nun 48,5%. In Zahlen: KU-Last in 2023 10,66 Mio. € (2022: 8,31 Mio. €) = +2,35 Mio. €

Kurz zur Einnahmesituation:
Gewerbesteuer Stand gesamt derzeit 7,5 Mio. € nach einem Ausfall um 1,6 Mio. €. Weitere 500.000 € Minderung werden erwartet und dafür 500.000 € Nachzahlung für die Vorjahre erhofft. Bedenklich ist ein derzeitiger Vorauszahlungsstand von 6,4 Mio. €, der die Basis für die Folgejahre bildet.
Erfreulich ist die vom statistischen Landesamt prognostizierte Entwicklung der Einkommensteuer auf 10,87 Mio. € (2022: 9,855 Mio. €). Auch die Umsatzsteuerbeteiligung und die Einkommensteuerbeteiligung weisen eine kleinere positive Entwicklung auf.

Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder wird große Bereitschaft gezeigt, sich in einem Workshop gemeinsam mit der Verwaltung detailliert mit dem Haushalt 2023 zu beschäftigen. Es wird darauf hingewiesen, dass dann alle Ausgaben, außer den fixen Pflichtausgaben wie z.B. Personal- oder auch Energiekosten, auf den Prüfstand kommen, aber auch Möglichkeiten der Einnahmeerhöhung. Es wird dazu um eine Beschreibung der Projektstände gebeten, um ggfs. dort eine Priorisierung vornehmen zu können. 
Das weitere Vorgehen wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung besprochen werden.

Datenstand vom 06.03.2023 09:50 Uhr