Sacher Wulf und Susanne;
ERNEUT: Tekturantrag zur Baugenehmigung vom 20.02.2017; Kellererweiterung, Errichtung von vier Stellplätzen in einer Doppelgarage sowie Änderung der Anordnung von drei Stellplätzen auf dem Grundstück in 85560 Ebersberg, Am Priel 2c, FlNr. 342, Gemarkung Ebersberg; TA vom 13.09.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sache wird auf die TA Sitzung vom 13.09.2022, TOP 2, öffentlich verwiesen. Auf ausführlichen Sachverhaltsvortrag wird daher verzichtet.
Mit der aktuell vorliegenden Tektur erklärt der Antragsteller, dass in dem Mehrfamilienwohnhaus ausweislich der Planunterlagen sowie lt. Anschreiben vom 18.07.2022, einschl. des Kellergeschosses vier Wohneinheiten untergebracht werden.
Für diese vier Wohneinheiten sind nach der Stellplatzsatzung 6 Stellplätze nachzuweisen. Diese werden einmal in einer Duplex-Garage mit insgesamt 4 Plätzen sowie zwei offenen Stellplätzen nachgewiesen. Ein offener Stellplatz wird, wie bereits in der Fassung vom Sept. 2022 südlich des Fahrradschuppens angeordnet. Diese Lage wurde bereits in der letzten Sitzung als nicht zustimmungsfähig erachtet, da der Stellplatz die grüne Sichtachse „Am Priel“ als prägendes Ortsbild beeinträchtigt. Insofern wurde auf die Forderungen der Stadt in diesem Punkt nicht eingegangen. Die Verwaltung empfiehlt, diese Maßgaben weiterhin aufrecht zu erhalten.
Durch die aktuelle Wohnungsaufteilung kann dieser Stellplatz ohne weiteres auf die Ostseite des Fahrradschuppens verlegt werden, wo bereits ein Stellplatz in der ursprünglichen Planung nachgewiesen worden ist. Unter dieser Voraussetzung wäre das Vorhaben zustimmungsfähig.
Vorliegend muss das Einvernehmen hinsichtlich der Anordnung der Stellplätze allerdings erneut verweigert werden.
Zwischenzeitlich wurde durch den Antragsteller ein neuer Plan vorgelegt, der die Stellplatzanordnung unter Berücksichtigung der Sichtachse nachweist (Plandatum 31.03.2023).
Unter dieser Voraussetzung bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken mehr.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Tekturantrag zur Baugenehmigung vom 22.02.2017 zur Kellererweiterung sowie zur Errichtung von vier Stellplätzen in einer Doppelgarage und zur Änderung der Anordnung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 342, Gemarkung Ebersberg, Am Priel 2c, 85560 Ebersberg. Das Einvernehmen für die Kellererweiterung sowie für die Stellplatzanordnung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2023 07:38 Uhr