Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Planungen für die Personalwohngebäude südlich der Münchener Straße sollen wieder aufgenommen werden.
In der Sache war der TA schon mehrfach befasst. Bislang bestanden zwischen Stadt, dem Landkreis und der Kreisklinik differenzierte Sichtweisen und Planungsvorstellungen vor allem hinsichtlich der Anordnung und Anzahl der Tiefgargenplätze.
Der städtebauliche Entwurf wurde nun erneut überarbeitet. Ausgehend vom genehmigten Stellplatznachweis vom 09.11.2021 (TA Sitzung, öffentlich TOP 11) ist für die Bebauung auf dem Grundstück südlich der Münchener Straße der Stellplatznachweis nur für die neu entstehenden Wohnungen zu führen.
Auf dieser Basis wurde der städtebauliche Entwurf vom Büro Hahn & Wensch Architekten überarbeitet (siehe Anlage). Herr Architekt Wensch ist in der Sitzung anwesend und erläutert die Planungsüberlegungen.
Im Wesentlichen entspricht der Entwurf immer noch dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung aus dem Jahre 2017.
Folgende Änderungen werden nun zur Abstimmung und Beratung vorgeschlagen:
- Stellplätze:
Im Bereich des nördlichsten Gebäudes, das direkt an der Münchener Straße stehen soll, werden im Erdgeschoss Parkplätze in einem aufgeständerten Geschoss errichtet. Darunter schließt sich eine natürlich belüftete, eingeschossige Tiefgarage an.
Im Erdgeschoss können 27 Stellplätze und in der Tiefgarage, die sich auch bis unter das Haus 2 erstreckt, können 66 Parkplätze, insgesamt somit 93 Parkplätze untergebracht werden. Damit wäre der Stellplatznachweis für insgesamt 93 Wohneinheiten erfüllt. Bereits im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurde für diese Anlage ein Stellplatzschlüssel von 1,0/WE beschlossen (TA vom 14.11.2017, TOP 15, nö.).
Am südlichen Ende der Tiefgarage sind Abstellplätze für ca. 99 Fahrräder, die über einen bequemen Außenzugang erreichbar sind, vorgesehen. Weitere Fahrradabstellplätze finden sich oberirdisch im südlichen und westlichen Bereich der Anlage.
- Wohnungsanzahl:
Mit dem vorgenannten Stellplatzsystem können auf dem Grundstück insgesamt 93 Wohnungen entstehen. Dies kommt der ursprünglichen Forderung der Kreisklinik nach 100 Wohneinheiten sehr nahe. Die Wohnungen können aufgrund der modularen Bauweise relativ einfach und flexibel umgestaltet werden.
- Bauabschnittsbildung:
Durch die neue Aufteilung können mindestens 2 Bauabschnitte gebildet werden, die eine bedarfsgerechte Realisierung der Wohnungen ermöglichen.
Die aktualisierte Planung wurde zuletzt am 14.03.2023 im Landratsamt unter Anwesenheit von Herrn Landrat Niedergesäß, Frau Keller (AL 1), Herrn Beslmüller (Vorstand WBE Ebersberg), Herrn 1. Bürgermeister Proske, Herrn Architekten Wensch sowie der Stadtverwaltung besprochen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Variante 2 (mit natürlich belüfteter Tiefgarage) aus Sicht des Landkreises und der WBE sowohl aus städtebaulicher als auch wirtschaftlicher Sicht realisierbar wäre.
Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass die Stadtverwaltung die Sache dem TA zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens vorlegt.
Das Verfahren wurde im Jahre 2019 nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aufgrund der vorgetragenen Einwände des Landkreises zur Stellplatzthematik nicht mehr weitergeführt.
Sollte der TA dem aktuellen Entwurf zustimmen können, wäre der nächste Schritt, die öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Aus Sicht der Verwaltung umfasst der vorliegende Entwurf nun alle bisherigen Problemstellungen und berücksichtigt die Interessen der Stadt insbesondere im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Stellplatznachweis.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem städtebaulichen Entwurf in der Fassung vom 14.03.2023 zuzustimmen und das Bauleitplanverfahren auf dieser Grundlage weiterzuführen.
Diskussionsverlauf
StRin Platzer sprach sich für die Fortführung der Variante 2 (natürlich belüftete Tiefgarage) aus, nachdem zwischenzeitlich durch ein Gutachten die Stellplatzfrage der Kreisklinik abschließend geklärt wurde.
StR Spötzl unterstützte ebenfalls die Var. 2, da mehr Wohnungen geschaffen werden. Er regte an in die Planung eine sichere Querung der Münchener Straße zu integrieren. Er erkundigte sich nach der Anzahl und Lage der Besucherstellplätze. Die Verwaltung teilt mit, dass diese im Stellplatzschlüssen gem. Satzung bereits enthalten sind.
StR Otter wies auf die Mehrfachbeauftragung und die bereits dort angesprochene Frage der sicheren Straßenquerung hin. Es wurden Möglichkeiten, bis hin zu einer Brücke erörtert.
Er forderte eine Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer und plädierte für das autofreie Quartier nach Var. 2.
StR Gressierer schloss sich ebenfalls der Var. 2 an.
StR Mühlfenzl sah in der Var. 2 weniger Konfliktpotential und begrüßte das modulare System für die Wohnungen.
StR Schechner hielt die Var.2 für einen gelungenen Kompromiss. Er forderte geeignete Aufstellflächen für Paketdienste.
StR Friedrichs wies auf die Notwendigkeit der Fahrradabstellplätze hin. Für eine sichere Querung brachte er eine Temporeduktion sowie einen Zebrastreifen in der Münchener Straße in Gespräch.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom städtebaulichen Entwurf in der Fassung vom 14.03.2023 für die Mitarbeiterwohnungen der Kreisklinik Ebersberg südlich der Münchener Straße auf den Grundstücken 807/2, /3, /4, /5, /6 und /12, jeweils Gemarkung Ebersberg und stimmt diesem zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 203 – südlich der Münchener Straße fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
20230314_Ebe_Entwurf_Überarbeitung (.pdf)
20230330_EBE_Erläuterungstext (.pdf)
Datenstand vom 05.05.2023 07:38 Uhr